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title: "Neha Aufforderung zur Ausreise Bernburg (Saale); Abschiebungsandrohung gemäß AufenthG"
sdDatePublished: "2026-04-29T07:06:00Z"
source: "https://www.salzlandkreis.de/aktuelles-presse/oeffentliche-zustellungen/2026/20260429-oez-33.60.10-064518-fh.pdf?cid=ddp"
topics:
  - name: "politics and government"
    identifier: "medtop:11000000"
  - name: "society"
    identifier: "medtop:14000000"
  - name: "crime, law and justice"
    identifier: "medtop:02000000"
locations:
  - "Salzlandkreis"
  - "Bernburg (Saale)"
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Neha Aufforderung zur Ausreise Bernburg (Saale); Abschiebungsandrohung gemäß AufenthG

Öffentliche Zustellung

SLK-06-06-1523; 2024-08-07
Salzlandkreis
Der Landrat
Benachrichtigung über eine Öffentliche Zustellung gem. § 10 des Verwaltungszu-
stellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit § 1 des Verwaltungszustellungsgeset-
zes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA)
Datum und Art der Bekanntmachung der öffentlichen Benachrichtigung:
Datum (Wird von StS 06 ausgefüllt!)
Art
Auf der Internetseite des Salzlandkreises.
>>> Salzlandkreis | Öffentliche Zustellungen
Veröffentlichende Behörde:
konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit
Salzlandkreis
30 FD Ausländer- und Asylrecht
Name und letzte bekannte Anschrift der Zustellungsadressatin/des Zustellungsadressaten:
Frau
Vorname und Name
Neha
Straße und Hausnummer
Bahnhofstraße 10
PLZ Ort
06406, Bernburg (Saale)
Datum und Aktenzeichen des Dokuments (welches öffentlich zugestellt werden soll):
Datum
28.04.2026
Aktenzeichen
33.60.10-064518/fh
Bezeichnung des Dokuments (Betreff des Dokuments):
Aufforderung zur Ausreise mit Abschiebungsandrohung gem. §§ 50, 58 und 59 AufenthG
Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann:
konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit
Salzlandkreis
30 FD Ausländer- und Asylrecht
Ansprechpartner
Herr Hölzel
Standort
Bernburg (Saale)
Zimmernummer
212
Telefonnummer
+49 3471 684-1675
E-Mail
fhoelzel@slk.de
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Friedensallee 25
06406, Bernburg (Saale)
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
29.04.2026

SLK-06-06-1523; 2024-08-07

Der Zustellungsadressatin/Der Zustelladressat hat die Möglichkeit, das Dokument nach vorherigen Ter-
minvereinbarung abzuholen und kann mit der bearbeitenden Behörde in Verbindung treten. Zur Aushändi-
gung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument notwendig.

Grund für die öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 VwZG:
z. B.: Die postalische Zustellung an den Adressaten verlief erfolglos. Der gegenwärtige Aufenthaltsort ist
unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich.

Hinweis zu Rechtsfolgen der öffentlichen Zustellung:
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wo-
chen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

gez.: Hölzel

30 FD Ausländer- und Asylrecht