Neha Aufforderung zur Ausreise Bernburg (Saale); Abschiebungsandrohung gemäß AufenthG Öffentliche Zustellung SLK-06-06-1523; 2024-08-07 Salzlandkreis Der Landrat Benachrichtigung über eine Öffentliche Zustellung gem. § 10 des Verwaltungszu- stellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit § 1 des Verwaltungszustellungsgeset- zes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) Datum und Art der Bekanntmachung der öffentlichen Benachrichtigung: Datum (Wird von StS 06 ausgefüllt!) Art Auf der Internetseite des Salzlandkreises. >>> Salzlandkreis | Öffentliche Zustellungen Veröffentlichende Behörde: konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit Salzlandkreis 30 FD Ausländer- und Asylrecht Name und letzte bekannte Anschrift der Zustellungsadressatin/des Zustellungsadressaten: Frau Vorname und Name Neha Straße und Hausnummer Bahnhofstraße 10 PLZ Ort 06406, Bernburg (Saale) Datum und Aktenzeichen des Dokuments (welches öffentlich zugestellt werden soll): Datum 28.04.2026 Aktenzeichen 33.60.10-064518/fh Bezeichnung des Dokuments (Betreff des Dokuments): Aufforderung zur Ausreise mit Abschiebungsandrohung gem. §§ 50, 58 und 59 AufenthG Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann: konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit Salzlandkreis 30 FD Ausländer- und Asylrecht Ansprechpartner Herr Hölzel Standort Bernburg (Saale) Zimmernummer 212 Telefonnummer +49 3471 684-1675 E-Mail fhoelzel@slk.de Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Friedensallee 25 06406, Bernburg (Saale) Allgemeine Sprechzeiten Montag 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung 29.04.2026 SLK-06-06-1523; 2024-08-07 Der Zustellungsadressatin/Der Zustelladressat hat die Möglichkeit, das Dokument nach vorherigen Ter- minvereinbarung abzuholen und kann mit der bearbeitenden Behörde in Verbindung treten. Zur Aushändi- gung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument notwendig. Grund für die öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 VwZG: z. B.: Die postalische Zustellung an den Adressaten verlief erfolglos. Der gegenwärtige Aufenthaltsort ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich. Hinweis zu Rechtsfolgen der öffentlichen Zustellung: Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wo- chen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. gez.: Hölzel 30 FD Ausländer- und Asylrecht --- Source: https://www.salzlandkreis.de/aktuelles-presse/oeffentliche-zustellungen/2026/20260429-oez-33.60.10-064518-fh.pdf?cid=ddp sdDatePublished: 2026-04-29T07:06:00Z Topics: politics and government, society, crime, law and justice Locations: Salzlandkreis, Bernburg (Saale)