ver.di BAG-Urteil zur Stärkung der Rechte der Teilzeit-Beschäftigten Thüringen; Teilzeit-Beschäftigten erhalten Zuschläge früher
ver.di begrüßt BAG-Urteil zur Stärkung der Rechte von Teilzeit-Beschäftigten | Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
ver.di begrüßt BAG-Urteil zur Stärkung der Rechte von Teilzeit-Beschäftigten Viele Jahre war die Frage, ob Teilzeitkräften im Einzelhandel tarifliche Mehrarbeitszuschläge zustehen, zwischen ver.di und den tarifgebundenen Arbeitgebern im Handelsverband HDE strittig. Während die Arbeitgeber die Zahlung der Zuschläge an die Überschreitung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von Vollzeitkräften knüpften, kämpft ver.di seit Jahren vor Gerichten für seine Mitglieder für eine andere Auslegung des Tarifvertrages. Nach Rechtsauffassung von ver.di sind diese Zuschläge an Teilzeitkräfte nämlich bereits dann zu zahlen, sobald die individuelle Wochenarbeitszeit überschritten wurde. Dieser Rechtsauffassung hat sich gestern im Grundsatz auch das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (5 AZR 96
25). Die Richter des BAG hoben ein anderslautendes Urteil des LAG von März 2025 auf und machten den Weg frei, um eine jahrelange Diskriminierung von Teilzeit-Beschäftigten im Einzelhandel zu beenden. „Dieses Urteil schafft späte Gerechtigkeit, in einer Branche, in der ein nicht unbedeutender Teil der Beschäftigten in der Teilzeitfalle feststeckt, weil die Arbeitgeber die Erhöhung der Vertragsstunden verweigern. Stattdessen wurde die Not dieser Beschäftigter gerade in den saisonalen Stoßzeiten ausgenutzt, indem Überstunden in Größenordnungen angeordnet wurden – zuschlagsfrei. Damit haben die Arbeitgeber eigene Geschäftsrisiken auf die Mitarbeiter abgewälzt. Das dürfte sich nun ändern, wenn Mehrarbeit teurer wird“, so Matthias Adorf, Gewerkschaftssekretär für den Fachbereich Handel in Thüringen. Der Manteltarifvertrag des Einzelhandels regelt einen Zuschlag von 25% für die erste Stunde der Mehrarbeit und von 40% ab der 19. Mehrarbeitsstunde im Monat. Durch das Urteil des BAG sollten Teilzeitbeschäftigte nun deutlich früher in den Genuss dieser Zuschläge kommen als in der bisherigen Handhabe der Arbeitgeber. „Die Gewerkschaft ver.di fordert die Arbeitgeber des Einzelhandels auf, das Urteil zu akzeptieren und diese diskriminierende Praxis endlich einzustellen. Anspruch auf diese tariflichen Leistungen haben alle Mitglieder der Gewerkschaft ver.di, die in einem tarifgebundenen Betrieb des Thüringer Einzelhandels arbeiten. Kolleginnen und Kollegen, die trotz des BAG-Urteils keine Zuschläge gezahlt bekommen, erhalten von uns rechtliche Beratung und Unterstützung“, so Adorf weiter. V.i.S.d.P.: Oliver Greie ver.di-Landesbezirksleiter für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen für den Inhalt: der jeweilige Fachbereich bzw. Bezirk Pressestelle: Karl-Liebknecht-Str. 30-32 04107 Leipzig Tel. 0341 52901 110 Fax 0341 52901 500 eMail: lbz.sat@verdi.de Internet: www.sat.verdi.de