Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-GroßBorstel beschließt Beschlussempfehlung zur Verlängerung der Tempo-30-Strecke auf der Alsterdorfer Straße zwischen Sengelmannstraße und Bodelschwinghstraße; Tempo-30-Verlängerung behördlich möglich

Drucksache - 22-2024.1

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-GroßBorstel hat sich in seiner Sitzung am 27.04.2026 mit der oben genannten Thematik befasst undeinstimmigfolgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss FOLAG beschließen:

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Polizei dafür einzusetzen, die bestehende Tempo‑30‑Strecke auf der Alsterdorfer Straße um den Abschnitt zwischen Bodelschwinghstraße und Sengelmannstraße zu verlängern.

Der Antrag in Kürze und einfacher Sprache:

Problem:Auf der Alsterdorfer Straße fahren die Autos 50. Dasist vor allem für Kinder auf dem Weg zur Schule gefährlich. Die Schulen wollen, dass dort nur 30 gefahren wird.

Lösung:In der Alsterdorfer Straße sollzwischen Sengelmannstraße und Bodelschwingh-straße nur noch 30 gefahren werden.

Wer das machen soll:Die Polizei soll die Tempo-30-Strecke verlängern.

In der Alsterdorfer Straße wechseln sich streckenbezogenes Tempo 30 und Tempo 50 mehrmals ab. Solche wechselnden Geschwindigkeiten auf kurzer Strecke überfordern viele Verkehrsteilnehmende und führen zu unruhigem Fahrverhalten. Eine einheitliche Tempo‑30‑Strecke schafft Klarheit, reduziert Beschleunigungs‑und Bremsvorgänge und senkt damit Unfallrisiken und Verletzungsschwere, wenn es zu einem Unfall kommt.

Eine durchgehende Tempo‑30‑Regelung auf der Alsterdorfer Straße zwischen Sengelmannstraße und Bodelschwinghstraße erhöht auch die Sicherheit auf dem Schulweg, senkt Lärm- und Luftschadstoff-Emissionen und verbessert die Bedingungen für den Radverkehr. Eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit entschärft Konflikte mit Radfahrenden und stärkt den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Vier Eingaben (Drs. 22‑1616 [1], 22‑1625 [2], 22-1861[3], 22-1987 [4], u.a. von den benachbarten Schulen machen die lokale Dringlichkeit für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit deutlich.

Die kürzlich überarbeiteten HRVV, die die einheitliche Anwendung der Straßenverkehrsordnung in Hamburg regeln, erweitern nun die rechtlichen Möglichkeiten für streckenbezogene Tempo‑30‑Anordnungen im Umfeld von Schulen. Damit ist die Verlängerung der Tempo-30-Strecke voraussichtlich rechtlich möglich und im Rahmen des staatlichen Schutzauftrags für sichere Schulwege geboten.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

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