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title: "Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Weiterbildungsstelle für Tierärztinnen/Tierärzte in Lebensmittelhygiene, Halle (Saale); Dauer max. 6 Jahre"
sdDatePublished: "2026-04-29T11:05:00Z"
source: "https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/service/stellen_ausschreibungen/Stellenausschreibung_31.w002_Lebensmittelhygiene_260429.pdf"
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  - name: "healthcare industry"
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  - "Germany"
  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Halle (Saale)"
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  - "Magdeburg"
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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Weiterbildungsstelle für Tierärztinnen/Tierärzte in Lebensmittelhygiene, Halle (Saale); Dauer max. 6 Jahre

Stellenausschreibung

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Stellenausschreibung

Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
die Weiterbildungsstelle einer/eines

Tierärztin/Tierarztes (m/w/d) zur Weiterbildung
in der Fachrichtung Lebensmittelhygiene

befristet zu besetzen.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe E 14 TV-L.

Arbeitsort ist Halle (Saale).

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ist eine Landesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und die
zentrale Behörde für die Gesundheit der Menschen in Sachsen-Anhalt. Wir sind an verschiedenen
Standorten im ganzen Bundesland vertreten. In unserem Landeslabor untersuchen wir mit
modernen Methoden insbesondere die Proben von Lebensmitteln, Trink- und Badewasser,
Arzneimitteln sowie mikrobiologische Proben von Mensch und Tier. Wir beobachten das
Krankheitsgeschehen in der Bevölkerung und überwachen als Vollzugsbehörde die Einhaltung der
Arbeitsschutzbestimmungen in den Betriebsstätten unseres Landes.

Für diese Aufgaben beschäftigen wir ca. 480 Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Tiermedizin,
Lebensmittelchemie, Biologie, Chemie, Physik, Technik, Verwaltung und vielen anderen
Fachrichtungen.

Das LAV ist zugelassene Weiterbildungsstätte nach § 10 der Weiterbildungsordnung für
Tierärztinnen und Tierärzte der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt (WBO) vom 13.11.2019 in der
jeweils gültigen Fassung für das Gebiet Lebensmittelhygiene.
Grundlage der Weiterbildung ist die WBO vom 13.11.2019 in der jeweils gültigen Fassung,
insbesondere der darin beschriebene Weiterbildungsinhalt.

Auf die gemäß § 8 WBO sowie der Anlagen zu § 8 WBO (hierzu insbesondere Anlage I Nr. 17)
vorgegebenen Rahmenbedingungen, Voraussetzungen und Inhalte der Weiterbildung wird
ausdrücklich hingewiesen.
Die Weiterbildungsinhalte werden im LAV fachbereichsübergreifend an den Standorten Halle
(Saale), Magdeburg und Stendal mit jeweiligem Einsatz vor Ort vermittelt.

Die Dauer der Weiterbildung soll gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 der WBO in der Regel sechs Jahre nicht
überschreiten. Das befristete Arbeitsverhältnis wird zweckbefristet für den Abschluss der
Weiterbildung zur Fachtierärztin/ zum Fachtierarzt für Lebensmittelhygiene sowie für die
Maximaldauer von 6 Jahren abgeschlossen. Es endet mit erfolgreichem Abschluss der
Weiterbildung, andernfalls durch Fristablauf.

Sowohl Vollzeitbeschäftigung als auch Teilzeitbeschäftigung sind grundsätzlich möglich.

Unsere zwingenden Voraussetzungen an Sie sind:

•
Abschluss an einer Hochschule / Universität in der Fachrichtung Veterinärmedizin
•
Tierärztliche Approbation
•
Die für die in der Anlage I zu § 8 WBO unter Nr. 17 aufgeführten Verrichtungen nötigen
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, das sind allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau
B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Sie sollten:

•
Interesse an Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelhygiene mit den Schwerpunkten
Lebensmittelsicherheit und gesundheitlicher Verbraucherschutz auf Basis der
wissenschaftlichen Bewertung von Überwachungs- und Untersuchungsergebnissen
mitbringen.
Hierzu gehören insbesondere Überwachung, Beratung, Untersuchung und Gutachtertätigkeit
auf allen Stufen der Gewinnung, Herstellung, Be- und Verarbeitung und sonstigen Behandlung
von Lebensmitteln einschließlich der Technologie und der Betriebshygiene.
•
eine hohe Lernbereitschaft und Lernfähigkeit zeigen,
•
über anwendungsbereite Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware (u.a. MS Office) sowie
über gute Englischkenntnisse verfügen,
•
kooperationsbereit, kommunikativ und konfliktfähig sein,
•
eine selbstständige, engagierte und gewissenhafte Arbeitsweise zeigen,
•
flexibel und insbesondere bereit zur Durchführung von Dienstreisen sein,
•
gern in einem Team arbeiten.

Wir bieten Ihnen:

•
eine Tätigkeit in einer kollegialen, familienfreundlichen Arbeitsatmosphäre
•
ein modernes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten in einem engagierten Arbeitsbereich
•
30 Tage Urlaub im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
•
tarifliche Jahressonderzahlung
•
ggf. zusätzliche betriebliche Altersvorsorge bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder (VBL)
•
die Möglichkeit, bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Teil der Arbeitsleistung in
Alternativarbeit (Homeoffice) zu erbringen

Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Hinweis: Sollten Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, legen Sie bitte der
Bewerbungsunterlage eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (auch
durch den Gesamtpersonalrat und die/den Gleichstellungsbeauftragte/n) bei.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse/
Beurteilungen, Qualifikationsnachweise, ggf. Nachweis der Schwerbehinderung / Gleichstellung)
bis zum 15.06.2026 an das

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Betreff: Bewerbung, FTA WB Lebensmittelhygiene (31.w002)
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)

oder

per E-Mail an lav-bewerbung@sachsen-anhalt.de.

Bitte beachten Sie unsere „Datenschutzhinweise für Bewerbungen gem. Art. 13 DSGVO zur
Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren“ und die dort enthaltenen Sicherheitshinweise für die
Übersendung per E-Mail. Sie finden diese hier.

Falls Sie eine E-Mail senden möchten, weisen wir darauf hin, dass die Dateigröße fünf MB nicht
überschreiten und die Anlagen aus maximal zwei PDF-Dateien bestehen sollten.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bei Nichtberücksichtigung werden die Unterlagen nach
sechs Monaten vernichtet. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des
Auswahlverfahrens verwendet. Mit Ihrer Bewerbung erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Erhebung
und Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung dieses Bewerbungs-
und Stellenbesetzungsverfahrens.

Für weitere Informationen stehen Herr Prof. Dr. Mäde, Fachbereichsleiter Lebensmittelsicherheit
(Tel.: 0345/5643 - 313) und Frau Bornschein, Sachbearbeiterin Personal (Tel.: 0340/6501-161) zur
Verfügung.