Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheidet Rundfunkbeitrag-Verfassungsstreit in sieben Berufungsverfahren; Alle Berufungen zurückgewiesen
Rundfunkbeitrag - schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Rundfunkbeitrag - schriftliche Entscheidungsgründe liegen vor
Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit am 21. April 2026 bekannt gegebenen Urteilen vom 14. und 15. April 2026 in sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht. Alle Berufungen wurden zurückgewiesen (s.Pressemitteilung vom 21. April 2026).
Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen nun vor und wurden den Beteiligten heute zugestellt. Eine der (im Wesentlichen vergleichbaren) Entscheidungen (2 S 2529
steht exemplarisch zum Download zur Verfügung. In Kürze wird sie auch kostenlos auf derInternetseite Landesrecht BW(Kategorie „Rechtsprechung“) unter Angabe des Aktenzeichens (2 S 2529
abrufbar sein (2 S 2523
25 und 2 S 2530
Kurzbeschreibung:Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hatte mit am 21. April 2026 bekannt gegebenen Urteilen vom 14. und 15. April 2026 in sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht. Alle Berufungen wurden zurückgewiesen (s.Pressemitteilung vom 21. April 2026).Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen nun vor und wurden den Beteiligten heute zugestellt. Eine der (im Wesentlichen vergleichbaren) Entscheidungen (2 S 2529
steht exemplarisch zum Download zur Verfügung. In Kürze wird sie auch kostenlos auf derInternetseite Landesrecht BW(Kategorie „Rechtsprechung“) unter Angabe des Aktenzeichens (2 S 2529
abrufbar sein (2 S 2523
25 und 2 S 2530