Wald und Holz NRW fördert Privat- und Körperschaftswald in NRW; Über 15 Mio Euro verfügbar
Forstliche Förderung in 2026 | Wald & Holz
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Die Förderung forstlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald bleibt im Jahr 2026 ein zentrales Instrument, um Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Anpassung ihrer Wälder an den Klimawandel zu unterstützen. Trotz begrenzter Haushaltsmittel zeigen die aktuellen Rahmenbedingungen: Insbesondere für die Förderung der Wiederbewaldung besteht weiterhin eine gute Perspektive.
Für 2026 stehen insgesamt über 15 Mio. Euro an Bundes- und Landesmitteln bereit. Die Mittel werden schwerpunktmäßig für die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen eingesetzt. Aber auch für Waldumbau, Jungbestandspflege, Wegebaumaßnahmen oder den Erhalt von Alt- und Biotopholz stehen die Mittel zur Verfügung.
Die erforderlichen Bundesmittel aus dem Klima- und Transformationsfonds, die zur Förderung der Jungbestandspflege, der Initialbegründung oder Wiederbewaldung im Standardverband genutzt werden können, stehen mittlerweile ebenfalls zur Verfügung. Ebenso stehen Bundesmittel zur Förderung von Wegebaumaßnahmen zur Verfügung. Die Mittel wurden Wald und Holz NRW zugewiesen und werden zur Bewilligung von eingehenden Anträgen genutzt. Es lohnt sich daher Zeit und Mittel in die Antragstellung zu investieren.
Mit der letzten Richtlinienänderung wurde die Förderung übersichtlicher und stärker gebündelt. Die Angebote zur Wiederbewaldung der Förderrichtlinie Extremwetterfolgen wurden in die Förderrichtlinien Privat- und Körperschaftswald überführt. Diese bildet nun das zentrale Förderinstrument. Die Förderrichtlinie Extremwetter bleibt jedoch für künftige Kalamitätslagen bestehen.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Pflege der Wiederbewaldungsflächen: Sie wird künftig als eigenständige Fördermaßnahme geführt und nicht mehr pauschal über die flächenbezogene Fördersätze der Wiederbewaldungsmaßnahmen abgedeckt. Dadurch können Pflegemaßnahmen bei Bedarf auch mehrfach gefördert werden. Gleichzeitig entfällt die Notwendigkeit, den genauen Zeitpunkt der Pflege bereits im ursprünglichen Antrag festzulegen. Wenig nachgefragte Förderangebote wurden im Zuge der Überarbeitung eingestellt.
Auch wirtschaftliche Entwicklungen wurden berücksichtigt. Viele Fördersätze wurden an gestiegene Kosten angepasst und in der Regel erhöht. Zudem gelten neue Bagatellgrenzen von 2.500 Euro für private Antragstellende und 12.500 Euro für kommunale Antragstellende.
Ein entscheidender Fortschritt liegt in der Digitalisierung des gesamten Förderverfahrens. Seit Februar 2026 erfolgen Antragstellung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis grundsätzlich über das Portal „wald.web.nrw.de“. Für natürliche Personen erfolgt der Zugang über dieBund.ID, für juristische Personen über das ZugangssystemMeinUnternehmenskonto.
Die digitale Antragstellung lässt sich flexibel gestalten: Waldbesitzende können Anträge selbst erstellen und einreichen oder sich durch forstliche Zusammenschlüsse und Dienstleister bei der Vorbereitung unterstützen lassen. Auch Sammelanträge bleiben möglich. Die papiergebundene Antragstellung ist in begründeten Ausnahmefällen weiterhin möglich. Für bereits eingereichte Papieranträge gilt Bestandsschutz. Voraussetzung für die weitere Bearbeitung ist jedoch eine schriftliche Bestätigung, dass der Antrag unter den neuen Richtlinien aufrechterhalten wird. Alternativ kann der Antrag digital neu eingereicht werden, wobei das ursprüngliche Eingangsdatum erhalten bleibt.
Insgesamt zeigt sich: Die forstliche Förderung entwickelt sich konsequent weiter – hin zu klareren Strukturen, flexibleren Fördermöglichkeiten und digitalen Verfahren. Für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer eröffnen sich damit gute Chancen, notwendige Investitionen in die Wiederbewaldung und den Waldumbau umzusetzen.
Transformation der Forst -und Holzwirtschaft in NRW
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