Gemeinderäte im Kanton Zürich ergreifen Gemeindereferendum; Kosten steigen auf 83 Mio Franken/Jahr

Lehrpersonalgesetz - Gemeindereferendum kommt wohl zustande - Volksabstimmung folg | Region

Lehrpersonalgesetz - Gemeindereferendum kommt wohl zustande - Volksabstimmung folg

Gegen die vom Kantonsrat am 2. März 2026 beschlossene Änderung des Lehrpersonalgesetzes (LPG) regt sich breiter Widerstand in Zürcher Gemeinden. In mehreren Bezirken haben Gemeinderäte beschlossen, das sogenannte Gemeindereferendum zu ergreifen. Damit soll die Vorlage vors Volk gebracht werden.

Im Zentrum der Kritik stehen die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung. Der Kantonsrat hat den ursprünglich vom Regierungsrat vorgeschlagenen Entwurf in zentralen Punkten angepasst. Dadurch steigen die geschätzten Mehrkosten deutlich an.

Gemäss den Ausführungen mehrerer Gemeinden erhöhen sich die jährlichen Mehrkosten für Kanton und Gemeinden von ursprünglich rund 25 Millionen Franken auf insgesamt etwa 83 Millionen Franken. Davon entfällt der grösste Teil, rund 67 Millionen Franken pro Jahr, auf die Gemeinden.

Diese Entwicklung trifft die Gemeinden besonders stark, da sie bereits heute einen grossen Anteil der Bildungskosten tragen. In vielen Gemeinden macht die Volksschule rund die Hälfte der gesamten Ausgaben aus, teilweise sogar mehr.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Während der Kanton die gesetzlichen Rahmenbedingungen festlegt, tragen die Gemeinden rund 80 Prozent der Lohnkosten für Lehrpersonen.

Aus Sicht der Gemeinden entsteht dadurch ein Ungleichgewicht: Sie müssen die finanziellen Folgen kantonaler Entscheide tragen, haben aber nur begrenzten Einfluss auf deren Ausgestaltung. Vor diesem Hintergrund wird die geplante Mehrbelastung als nicht mehr tragbar bezeichnet.

Das Gemeindereferendum kann gemäss Kantonsverfassung von mindestens zwölf politischen Gemeinden ergriffen werden. Diese Schwelle ist mit den bislang bekannten Beschlüssen bereits erreicht und das Referendum ist somit gemäss Anzahl der Gemeinden zustande gekommen.

Aus dem Zürcher Unteralnd haben folgende Gemeinden das Referndum ergriffen: Boppelsen, Bachenbülach, Niederglatt, Freienstein-Teufen, Hüttikon, Lufingen, Neerach, Bassersdorf, neu mit im Referendums-Boot die grösste unterländer Gemeinde Bülach.

Aus dem Zürcher Oberland beteiligen sich unter anderem die Gemeinden Hinwil, Wetzikon, Bubikon und Fischenthal. Hinzu kommen Dübendorf, Egg, Mönchaltorf und Wangen-Brüttisellen im Bezirk Uster sowie Fehraltorf, Illnau-Effretikon, Lindau und Russikon im Bezirk Pfäffikon. Damit kommt die erforderliche Anzahl Gemeinden bereits zustande. Weitere Gemeinden könnten folgen.

Mit dem Gemeindereferendum verfolgen die Gemeinden das Ziel, die Vorlage einer Volksabstimmung zu bringen. Sie argumentieren, dass bei einer Vorlage mit solchen finanziellen Konsequenzen die Bevölkerung mitentscheiden soll. Auch wird darauf hingewiesen, dass steigende Kosten mittelfristig zu höheren Gemeindesteuern führen könnten, da Einsparungen in dieser Grössenordnung kaum realisierbar seien.

Das Gemeindereferendum ist in der Zürcher Kantonsverfassung verankert. Damit eine Volksabstimmung zustande kommt, müssen die beteiligten Gemeinden das Referendum innerhalb von 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Kantonsratsbeschlusses einreichen. Die Frist läuft bis Anfang Mai 2026. Wird das Referendum formell zustande gebracht, kommt es voraussichtlich im September 2026 zu einer kantonalen Abstimmung.

Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) hat die Gemeinden bereits im Vorfeld dazu aufgerufen, sich gegen die Vorlage zu engagieren. Über 60 Gemeinden hatten im Grundsatz ihre Bereitschaft signalisiert, ein Referendum zu unterstützen. Der GPV übernimmt nach eigenen Angaben auch die Koordination weiterer Schritte, etwa im Hinblick auf eine mögliche Abstimmungskampagne.

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