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title: "Stefanie Sabet (DBV), Generalsekretärin, fordert dringende Nachbesserungen beim Nationalen Wiederherstellungsplan in Deutschland und klare Finanzierungszusagen; Spirale des Ordnungsrechts absehbar."
sdDatePublished: "2026-04-30T19:01:00Z"
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Stefanie Sabet (DBV), Generalsekretärin, fordert dringende Nachbesserungen beim Nationalen Wiederherstellungsplan in Deutschland und klare Finanzierungszusagen; Spirale des Ordnungsrechts absehbar.

www.bauernverband.de

Pressemitteilung

30.04.2026
Nationaler Wiederherstellungsplan legt Grundlage für Spirale des Ordnungsrechts
Deutscher Bauernverband fordert dringend Nachbesserungen beim NWP

(DBV) „Der Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) ist höchst problematisch und -
wie bereits die europäische Naturwiederherstellungsverordnung – vollkommen inakzeptabel.“
Das betont Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), denn die
1.100 Seiten des Nationalen Wiederherstellungsplans sehen umfangreiche Maßnahmen und
Gebietskulissen ohne eine verlässliche Finanzierungszusage vor. Vollkommen unverantwortlich
und nicht hinnehmbar sei, so die Mahnung der DBV-Generalsekretärin, dass mit dem NWP und
den umfangreichen Flächenkulissen der Grundstein für einen breit angelegten
ordnungsrechtlichen Naturschutz mit Verboten und Auflagen in den nächsten Jahren gelegt
werde. „Die Umsetzung der FFH-Richtlinie in den letzten 20 Jahren mit anfänglichen
Versprechungen einer freiwilligen Umsetzung, die Schritt für Schritt in Auflagen und Verboten für
die Betriebe mündeten, sind für die Landwirtschaft mahnendes Beispiel fehlender Verlässlichkeit
des Naturschutzes. Diese Fehler drohen jetzt mit der Naturwiederherstellungsverordnung
wiederholt zu werden“, so Sabet wörtlich.

Bereits heute ist nach Ansicht von DBV-Generalsekretärin Sabet eine Spirale des Ordnungsrechts
absehbar: „Die Pläne des Bundesumweltministeriums für ein Naturflächenbedarfsgesetz mit
Vorkaufsrechten für den Naturschutz, neuen Schutzgebietskulissen und Vorranggebieten für den
Naturschutz sowie der Einordnung der Flächen in ein „überragendes öffentliches Interesse"
machen deutlich, dass Naturschutz künftig auf ordnungsrechtlichem Weg umgesetzt werden soll.
Dies macht die gleichzeitigen Erklärungen zu einer freiwilligen und kooperativen Umsetzung zu
reinen Lippenbekenntnissen.“

Sabet fordert: „Der Konstruktionsfehler des EU-Rechts, wonach historische Zustände von
Lebensräumen mit weitreichenden Flächenzielen wiederhergestellt und definierte Trends
diverser Indikatoren erreicht werden müssen, muss in Brüssel durch eine Änderung der EU-
Verordnung behoben werden.“ Der erfolgreiche Weg der Kooperation zwischen Landwirtschaft
und Naturschutz werde mit dem neuen EU-Recht ohne Not aufgekündigt. Inakzeptabel sei zudem,
wie Sabet kritisiert, dass der NWP ohne demokratische Legitimation durch die Parlamente von
Bund und Ländern verabschiedet werden soll.

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