BBV Stellungnahme zur Trilog-Einigung zu neuen genomischen Techniken (NGT) in der EU; mit möglicher Offenheit der Patentierbarkeit als Kernstreitpunkt

Neue Züchtungsmethoden (NGT) nehmen weitere Hürde | Bayerischer Bauernverband

Neue Züchtungsmethoden (NGT) Nehmen Weitere Hürde

Wichtige Klarheit für Landwirtschaft und Verbraucher – Patentfrage weiterhin nicht sauber geklärt

Klare Unterscheidung zwischenNGT 1undNGT 2, wobeiNGT 2im GVO-Recht bleibt.Eigener Rechtsrahmen von NGT 1 mit Zulassung und Kennzeichnung bis zum Saatgut, wodurch die Wahlfreiheit der Landwirte erhalten bleibt.Patentierbarkeit nicht ausgeschlossen.

Klare Unterscheidung zwischenNGT 1undNGT 2, wobeiNGT 2im GVO-Recht bleibt.

Eigener Rechtsrahmen von NGT 1 mit Zulassung und Kennzeichnung bis zum Saatgut, wodurch die Wahlfreiheit der Landwirte erhalten bleibt.

Mit dem aktuellen Vorschlag zur Regelung der neuen Züchtungsmethoden wäre der dringend notwendige Rechtrahmen einen deutlichen Schritt weiter. Viele Forderungen den BBV sind darin umgesetzt.

Das große Problem bleibt jedoch diePatentfrage. Obwohl dies politisch angekündigt war, enthält der Entwurf keinen wirksamen Ausschluss der Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen. Damit drohen Nachteile für mittelständische Züchter, Sortenvielfalt und Innovationsfreiheit.

Für den BBV ist klar:Ohne Lösung der Patentfrage keine Zustimmung.

Ausschluss der Patentierbarkeit über eine Änderung der Patentrichtlinieoder

mindestens eine verpflichtende Lizenzplattform mit fairem Zugang für alle Züchter.

So geht es nun weiter:

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission (2023) und den bisherigen Trilog-Verhandlungen steht nun noch die abschließende Zustimmung des EU-Parlaments aus (voraussichtlich Mai 2026).

Über den Trilog-Kompromiss zu Neuen genomischen Techniken

Mit der Einigung von Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zu den neuen Züchtungsmethoden (NGT) endete im Dezember 2025 eine jahrelange Hängepartie, die sowohl Landwirte als auch Züchter und Verbraucher verunsichert hat. Nun entsteht ein verbindlicher Rechtsrahmen für Technologien, die in der Praxis kaum aufzuhalten sind.

Der Bayerische Bauernverband wertet das Trilog-Ergebnis als wichtigen und längst überfälligen Schritt. Höchst kritisch jedoch blickt der Verband auf die Frage der Patentierbarkeit.

Der noch nicht final angenommene Kompromiss beinhaltetzwei Wege für den Umgang mitneuen genomischen Techniken (NGT):

Wenn eine Pflanze auch auf natürlichem oder herkömmlichem Züchtungsweg hätte entstehen können, wird sie überprüft. Hierzu zählen Züchtungen mithilfe der Genschere Crispr

Ausschlusskriterien für die Kategorisierung als NGT-1 sind Herbizidtoleranz oder die Fähigkeit zur Produktion einer bekannten insektiziden Substanz.

Das ist für Patente geplant:

Grundsätzlich schließt der Kompromiss Patente für gentechnisch veränderte Pflanzen nicht aus. Hinsichtlich der Folgenabschätzung einigte man sich auf die Einrichtung einer Expertengruppe und Erstellung einer Studie, die sich mit den Auswirkungen von Patenten auseinandersetzen sollen. Zudem solle spätestens eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten ein Verhaltenskodex für den Umgang mit Patenten erarbeitet werden.

Positivsieht der Verband vor allem die differenzierte Herangehensweise des Gesetzgebers, diezentrale Forderungen des Berufsstandesaufgreift:

Züchtungen, deren Ergebnis auch mit klassischen Methoden erreichbar wäre (Pflanzen der Kategorie NGT1), werden künftig rechtlich anders behandelt als gentechnische Verfahren (Pflanzen der Kategorie NGT2) im engeren Sinne. Damit bleibt Gentechnik als solche klar definiert, während neue biotechnologische Verfahren, die keine artfremde DNA einbringen, einen modernisierten und praxisgerechten Rechtsrahmen erhalten. Das schafft Planungssicherheit und verhindert, dass moderne Züchtung per se stigmatisiert oder unnötig behindert wird.

Zudem ist die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Saatgut ein wichtiger Fortschritt für Transparenz und Wahlfreiheit. Sie ermöglicht Landwirten bewusste Entscheidungen – unabhängig davon, ob sie konventionell oder ökologisch wirtschaften. Die Ökolandwirtschaft kann sich durch den Verzicht auf neue Züchtungsmethoden von anderen Anbausystemen absetzen. Damit wird anerkannt, dass unterschiedliche Betriebsrichtungen verschiedene Anforderungen an die Saatgutwahl haben.

Höchst kritisch beurteilt der Bayerische Bauernverband jedoch die Öffnung für Patente auf neue Züchtungsmethoden. Patente bergen das Risiko, Innovationen wenigen großen Akteuren zu überlassen und die mittelständische Pflanzenzüchtung zu erschweren. Der vorgesehene Verhaltenskodex muss daher so gestaltet werden, dass er wirksam, verbindlich und praxistauglich ist – nur so kann verhindert werden, dass patentierte Pflanzenmerkmale den Züchtungsfortschritt einseitig blockieren.

Abgesehen von den Patenten stellt das nun bestätigte Trilog-Ergebnis einen wichtigen Schritt dar, um moderne Züchtungsverfahren verantwortungsvoll zu regulieren, gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu sichern und Wahlfreiheit zu ermöglichen. Der Bayerische Bauernverband wird den nun folgenden Umsetzungsprozess konstruktiv und aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse der Landwirte dabei weiterhin im Mittelpunkt stehen.

ZurPositionierung des BBV zu Neuen Züchtungsmethodenvom 25.10.2023 (Pdf)

Mitteilung derEU-Kommission zur Bestätigung des Trilogergebnisses(21.04.2026)