DBV und 18 Landesbauernverbände fordern EU-Kommission, Parlament und Bundesregierung Umsetzung des 10-Punkte-Plans; mindestens 500 Mrd Euro Agrarbudget
Forderungskatalog an die EU-Politik fürs erste Halbjahr 2026 | Bayerischer Bauernverband
Forderungskatalog An Die EU-Politik Fürs Erste Halbjahr 2026
DBV fordert zu zentralen EU-Themen Entlastung, Vereinfachungen und Maßnahmen zur Stärkung der land- und Forstwirtschaft: 10-Punkte-Plan
DBV und die 18 Landesbauernverbände fordern die EU-Kommission, das Europaparlament und die Bundesregierung auf, dass den Ankündigungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vereinfachung nun Taten folgen müssen. Die Forderungen sind bei entsprechendem politischem Willen umsetzbar und haben deutlich spürbare Effekte auf Entlastung, Wettbewerbsfähigkeit und Krisenfestigkeit für die Landwirte und Waldbauern.
Und das sind die Forderungen des 10-Punkte-Plans:
1.EU-Haushalt und Gemeinsame Agrarpolitik 2028 bis 20234:
Zweckgebundenes Agrarbudget mit mindestens 500 Mrd. Euro
GAP-relevante Definitionen und Steuerungselemente müssen bei den Vorschlägen der EU-Kommission vom Einheitsfond (NRPP-VO) in die GAP-Verordnung übertragen werden.
Zweite Säule der GAP ist für die ländlichen Räume unverzichtbar. Hier braucht es ebenso ein eigenständiges und zweckgebundenes Budget für die ländlichen Räume von mindestens 100 Mrd. Euro.
Beim Pflanzenschutz ist ein einheitliches EU-Zulassungsverfahren auf Basis einer risikoorientierten Zulassung notwendig.
Die Einstufung der Aussaat von gebeiztem Saatgut als Pflanzenschutzmaßnahme muss aus dem aktuellen Kommissionsvorschlag gestrichen werden.
Zudem muss die überzogene Dokumentationspflicht reduziert werden.
Der bedarfsgerechte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist für die Zukunft sicherzustellen.
Der ursprüngliche Anwendungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie ist hinsichtlich der Schwellenwerte für Genehmigungsverfahren von Tierhaltungsanlagen wiederherzustellen.
Bei NRL ist der „Stop-the-clock“-Mechanismus zu aktivieren und es muss deutliche Überarbeitung der EU-Verordnung umgesetzt werden.
Eine vierte Risikokategorie ist einzuführen, um betroffene Land- und Forstwirte aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko von Dokumentations- und Berichtspflichten auszunehmen.
Ökologische Tierhaltung erhalten und Weidepflicht praxisgerechter gestalten.
Bei den Auslaufüberdachungen in der Rinder- und Schweinehaltung braucht es einen Bestandsschutz.
Europäische Sortenzulassung und Saatgutzertifizierung ist zu erhalten.
Im aktuellen Entwurf werden die Zusammenhänge zwischen arbeitsteiliger Landwirtschaft, Tierschutz und Tiergesundheit nicht ausreichend berücksichtigt.
Für die weiteren Verhandlungen ist der Erhalt der Ausnahmeregelung für Sammelstellen unverzichtbar.
Zudem müssen praxisgerechte Vorgaben für den Verladevorgang etabliert werden, während sich Vorgaben zu Extremtemperaturen und zum Mindestalter nicht abgesetzter Tiere am bewährten deutschen Recht orientieren sollten.
Die Revision der EU-Richtlinie zu unlauterem Wettbewerb (UTP) ist voranzubringen.
Bisherige UTP-Regelungen sind beizubehalten und zu erweitern
Die nationales Durchsetzungsbehörden müssen gestärkt werden.
Sensible Produkte sowie europäische Produktionsstandards sind zwingend zu schützen. In Handelsabkommen sind diese Punkte durchzusetzen.
Eine Agrarexportstrategie ist europäisch umzusetzen und es sollen neue Märkte geöffnet werden.
Eine konsequente Herkunftskennzeichnungen ist einzuführen.
Stärkung einer europäischen Produktion und Sicherung der Versorgung mit erneuerbaren Energien und Düngemitteln zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen.
Insbesondere für die Düngemittelmärkte wird eine höhere Markttransparenz, Diversifizierung der Bezugsquellen sowie der Abbau von ungerechtfertigten Zollschranken für Importware gefordert.