Gemeinde Wickede (Ruhr) plant Bebauungsplan Nr. 69 ‘Ortskern Wickede’ zur zukunftsfähigen städtebaulichen Entwicklung des Zentrums; Nahversorgung und Einzelhandel um Marktplatz in Wickede koncentreren

Bebauungsplan Nr. 69 “Ortskern Wickede” | Beteiligung NRW Gemeinde Wickede (Ruhr)

Status Ankündigung Zeitraum 11.05.2026 bis 15.06.2026

Bebauungsplan Nr. 69 “Ortskern Wickede”

Mit dem Bebauungsplan Nr. 69 „Ortskern Wickede“ möchte die Gemeinde Wickede (Ruhr) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Weiterentwicklung der Gemeindemitte schaffen. Der Ortskern hat zunehmend mit Leerstand sowie der Suche nach qualitativ geeigneten Nachnutzungen, insbesondere im Hinblick auf Einzelhandel rund um den Markplatz, zu kämpfen. Hinzu kommen neue Herausforderungen durch veränderte Mobilitätsanforderungen und den Klimawandel. Basierend auf den Ergebnissen mehrerer aktueller Studien sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen in der Ortsmitte von Wickede (Ruhr) im Sinne einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Entwicklung an aktuelle Anforderungen angepasst werden. Ziel ist, das Zentrum in räumlicher und funktionaler Hinsicht zu steuern, die Nahversorgung und den Einzelhandel im Gemeindegebiet räumlich um den Kernbereich des Marktplatzes herum zu konzentrieren und neue Nutzungen in der Ortsmitte zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Art der baulichen Nutzung auf heutige bzw. künftige Bedarfe hin zu überprüfen, Baugrenzen sind an aktuelle Bedürfnisse anzupassen und Mindeststandards im Hinblick auf die Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie gestalterische Festsetzungen festzulegen.