Planungsausschuss der Gemeinde Kürten beschließt Aufstellung der 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b Biesfeld-West in Kürten; GFZ steigt von 0,3 auf 0,4 Bebauungsplan 10b "Biesfeld-West", 20. Änderung | Beteiligung NRW Gemeinde Kürten Status Ankündigung Zeitraum 04.05.2026 bis 05.06.2026 Bebauungsplan 10b "Biesfeld-West", 20. Änderung Bebauungsplan 10b „Biesfeld-West“, 20. Änderung; öffentliche Auslegung des Planentwurfes Der Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 folgende Beschlüsse gefasst: Die Aufstellung der 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b – „Biesfeld -West“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Legalisierung von bestehenden Nebenanlagen sowie befestigter Fläche auf einem Baugrundstück. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b – „Biesfeld -West“ wird gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Entwurf der 20. Änderung des Bebauungsplanes 10b – „Biesfeld - West“ wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 10b „Biesfeld-West“, 20. Änderung ist im Plangebiet eine Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 beabsichtigt. Es handelt sich um ein Verfahren der Innenentwicklung, bei dem von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch anplanungsamt@kuerten.deübermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Kürten, den 24.04.2026 Mario Bredow 01 BP 10b 20. Ä. Geltungsbereich 02 BP 10b 20. Ä. Luftbild 03 BP 10b 20. Ä. Planentwurf 04 BP 10b 20. Ä. Entwurfsbegründung --- Source: https://beteiligung.nrw.de/portal/kuerten/beteiligung/themen/1026024 sdDatePublished: 2026-04-30T08:09:00Z Topics: construction and property, housing and urban planning policy Locations: Rheinisch-Bergischer Kreis