Gemeinde Bippen und Westenergie suchen LokalStars 2026 in Bippen; Kommunalsieger vor Ort geehrt inkl. 500 Euro
Jetzt mitmachen und gewinnen: Gemeinde Bippen und Westenergie suchen die LokalStars 2026 – Aktuelles – Bippen
Öffnungszeiten Verwaltung und Tourismus-Information Montag geschlossen Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Tourismus-Information der Samtgemeinde Fürstenau Tel. 05901 932019
Jetzt mitmachen und gewinnen: Gemeinde Bippen und Westenergie suchen die LokalStars 2026
Die Gemeinde Bippen hat sich für den Westenergie LokalStars-Award angemeldet und ist dabei!
Alle Bürgerinnen und Bürger, alle Vereine, Schulen, KiTas, Unternehmen, Nachbarschaften oder engagierte Gemeinschaften (Gruppen ab drei Personen) können ab dem1. Mai bis 31. Mai 2026online über einBewerbungsformularim Westenergie LokalStars-Portal ihre Projekte einreichen.
Im Juni folgt dasOnline-Voting der Bürgerinnen und Bürgerund danach diekommunale Jury-Entscheidung. Anschließend wirdeinKommunalsieger vor Ort geehrt (inkl. 500 Euro Preisgeld), bevor es im Oktober
November in denRegionalentscheidgeht. Detailliertere Informationen zum Ablauf finden sich im Flyer (sh. unten) oder unterlokalstars.westenergie.de.
Teilnahmebedingungen (Auszug):Die Projekte müssen bereits abgeschlossen sein oder bis spätestens 31.05.2026 umgesetzt sein. Das entsprechende Projekt muss eine spürbare Wirkung im kommunalen, öffentlichen Raum entfalten und somit gesellschaftlich und gemeinnützig relevant sein. Entscheidend ist außerdem, dass die Wirkung des Projektes auf eine der drei Kategorien „Gesunde Natur“, „Bewusster Konsum“ und „Starke Gemeinschaft“ einzahlt. Nicht zugelassen sind kommerzielle Projekte sowie Projekte, die ausschließlich einer Privatperson oder einem Privathaushalt zugutekommen.
Die Refinanzierung von technischen Anlagen (z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen) sowie energetische Modernisierung
Sanierung ist nicht möglich. Ausgeschlossen sind weiterhin Projekte, die bereits im Rahmen von Sponsoring- und Marketinginitiativen sowie Promotionaktionen von Westenergie gefördert werden. Weiterhin ausgeschlossen sind Projekte, die in das Produkt- und Geschäftsfeld der E.ON SE und ihrer Tochtergesellschaften fallen.