Kantonales Laboratorium Bern, Pestizidrückstände in Reis, an Zollämtern der Schweiz; 2 beanstandete Proben

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Lebensmittel und Ernährung Dipartimento federale dell’interno DFI Ufficio federale della sicurezza alimentare e di veterinaria USAV Alimenti e nutrizione Département fédéral de l’intérieur DFI Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires OSAV Aliments et nutrition Federal Department of Home Affairs FDHA Federal Food Safety and Veterinary Office Food and nutrition Lebensmittelsicherheitskontrollen an der Grenze im Jahr 2025 Contrôles de la sécurité des denrées alimentaires à la frontière en 2025 Controlli di sicurezza alimentare al confine nel 2025 Food safety controls at the border in 2025

2 Einzelberichte zu den Schwerpunktprogrammen der kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden Die Einzelberichte werden durch die zuständigen kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden verfasst. Sie werden hier inhaltlich unverändert und in Originalsprache wiedergegeben. Rapports sur les différents programmes prioritaires des autorités cantonales de contrôle des denrées alimentaires Les différents rapports sont rédigés par les autorités cantonales compétentes chargées du contrôle des denrées alimentaires. Ils sont reproduits ici tels quels dans la langue originale. Rapporti singoli sui programmi prioritari stilati dalle autorità cantonali preposte al controllo delle derrate alimentari I rapporti singoli, redatti dalle autorità cantonali preposte al controllo delle derrate alimentari, sono riportati qui di seguito in lingua originale e senza mutarne il contenuto. Reports on the priority programmes of cantonal food safety authorities The various reports are written by the competent cantonal food safety authorities. They are reproduced here unchanged and in the original language.

3 Inhaltsverzeichnis / Table des matières / Indice / Table of contents SPP 2025-1: Pestizidrückstände in Reis…………………………………………………………………………………….4 SPP 2025-2: Coffein und weitere Stoffe in Energy-Drinks …………………………………………………………….6 SPP 2025-3: Schwermetalle in Schminkmittel …………………………………………………………………………….8 SPP 2025-4: Pestizidrückstände in Gewürzen…………………………………………………………………………….9 SPP 2025-5: Pestizidrückstände in Früchten und Gemüse aus Asien …………………………………………..12 SPP 2025-6: Mykotoxine in Weizen …………………………………………………………………………………………14 SPP 2025-7 : « Trafic de contournement » - Résidus de pesticides fruits et légumes……………………..16 SPP 2025-8: Pestizidrückstände mit Fokus Citrus Greening Disease in Zitrusfrüchten …………………..19 SPP 2025-9: Mykotoxine in getrockneten Sultaninen und Feigen ………………………………………………..21 SPP 2025-10 : Résidus de pesticides dans fruits et légumes………………………………………………………23 SPP 2025-11: Allergene Duftstoffe, verbotene und problematische Substanzen in Parfums, Eaux de Toilette und Kölnisch Wasser………………………………………………………………………………………………….25

4 SPP 2025-1: Pestizidrückstände in Reis Bericht des Kantonalen Laboratoriums Bern zuhanden des BLV Anzahl untersuchte Proben: 35 Beanstandete Proben: 2 Höchstwertüberschreitungen: 3 Ausgangslage In den letzten Jahren wurde bei Reis aus dem asiatischen Raum eine hohe Beanstandungsquote wegen Pestizid-Rückständen festgestellt. Im Rahmen von SPP 2020-7 und SPP 2022-9B waren 16%, bzw. 7.5% der Proben nicht konform. Deshalb organisierte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Berichtsjahr eine nationale Schwerpunktkampagne zur Einfuhrkontrolle von Reis aus Asien, vor allem aus Pakistan, Indien und Sri Lanka. Untersuchungsziele Pflanzenschutzmittel mittels LC-MS/MS und GC-MS/MS Multimethoden. Gesetzliche Grundlagen Lebensmittelgesetz, Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH). Probenbeschreibung und Prüfverfahren Die Erhebung der Proben erfolgte an den Zollämtern anlässlich von Importen auf der Strasse und am Flughafen Zürich. Insgesamt 13 Zollämter erhoben 35 Proben von 17 verschiedenen Importeuren. Die 35 Proben stammten aus Thailand (13), Indien (11), Pakistan und Sri Lanka (je 4), sowie je eine aus Iran, Myanmar und der Türkei. Erhoben wurden 15 Proben Basmati Reis (4 Bio) und 8 Proben Jasmin Reis (3 Bio). Bei den restlichen 12 Proben (1 Bio) handelte es sich um verschiedenste Reissorten wie Langkornreis, Klebreis, Roter Reis und Brauner Reis. Die Proben wurden von den Zollämtern an das Kantonale Laboratorium Bern verschickt und dort mittels LC-MS/MS und GC-MS/MS, bzw. GC-MS auf mehr als 560 verschiedene Pflanzenschutzmittel untersucht. Ergebnisse und Massnahmen In allen Proben waren Spuren von Bromid und von Trifluoressigsäure zu finden. Ausserdem waren 11 Befunde von Fosetyl und je 6 Befunde von Melamin und Nikotin, sowie 5 Befunde von Cyanursäure zu verzeichnen. Sämtliche Werte lagen aber unter den jeweils gültigen Rückstandshöchstgehalten. Beanstandet wurden eine Probe Schwarzer Jasmin Reis aus Thailand mit einem Gehalt von 0.094 mg/kg Tricyclazol und 0.106 mg/kg Chlormequat (Wachstumsregulator), sowie eine Probe Basmati Reis aus dem Iran mit einem Gehalt von 0.027 mg/kg Imidacloprid, da die zulässigen Rück- standshöchstgehalte von je 0.01 mg/kg überschritten wurden. Eine mögliche Gesundheitsgefährdung konnte aber ausgeschlossen werden. Insgesamt wurden in den 35 Proben 25 verschiedene Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden. Die beanstandete Probe aus dem Iran wies ein Maximum von 10 Pestiziden auf. Auf 8 Proben wurden ausser Bromid und Trifluoressigsäure keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden. Insgesamt 21 Proben (60%) enthielt zwischen 3 und 5 Pestizid-Rückstände. Beachtliche 9 Proben (25 %) enthielten 6 und mehr verschiedene Rückstände. Ein spezielles Augenmerk wurde auf die Wachstumsregulatoren Chlormequat und Mepiquat gelegt. Erfreulicherweise war nur eine Probe mit Chlormequat belastet, diese musste jedoch wie bereits erwähnt, beanstandet werden.

5 Fazit Die über die Jahre wiederholten Beprobungen von Reis scheinen nur langsam Wirkung zu zeigen, da anlässlich dieser Kampagne mit 5.7% ungefähr der gleiche Anteil Proben zu beanstanden war wie in den vorhergehenden Jahren. Aus diesem Grund sollte die Kontrolltätigkeit in diesem Bereich in den folgenden Jahren weitergeführt werden.

6 SPP 2025-2: Coffein und weitere Stoffe in Energy-Drinks Bericht der Lebensmittelkontrolle des Kantons Solothurn zuhanden des BLV Anzahl untersuchte Proben: 31 Beanstandet: 2 Ausgangslage Energy-Drinks sind vor allem bei Jugendlichen beliebt. Übermässiger Konsum birgt gesundheitliche Risiken wie Bluthochdruck, Herzrasen oder Übelkeit begünstigen bzw. auslösen. Um diese Risiken überschaubar zu halten, wurden die in Energy-Drinks enthaltenen Stoffe wie Coffein, Taurin, Konservierungsmittel oder Süssungsmittel gesetzlich geregelt. Die Untersuchung diversen Zutaten soll zeigen, ob sich die Hersteller an die Höchstmengen halten. Gesetzliche Grundlagen • Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) vom 20. Juni 2014 • Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 16. Dezember 2016 • Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) vom 16. Dezember 2016 • Verordnung über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln (Zu) vom 25. November 2013 • Verordnung über Getränke vom 16. Dezember 2016

Getränkeverordnung (Höchstmenge) ZUV, aromatisierte Getränke (Höchstmenge) Taurin 400 mg/100 ml 2000 mg/Tagesration

Acesulfame-K

350 mg/l Aspartam

600 mg/l Saccharin

80 mg/l Coffein 160 mg/Tagesration

Sorbinsäure

300 mg/l 250 mg/l (falls mit Benzoesäure) Benzoesäure

150 mg/l Untersuchungsziele Folgende Stoffe wurden untersucht: Taurin, Acesulfame-K, Aspartam, Saccharin, Coffein, Sorbinsäure und Benzoesäure. Probenbeschreibung und Prüfverfahren 29 Proben in Aludosen und 2 Proben in PET-Flaschen. • Bestimmung von Acesulfame-K, Aspartam, Saccharin, Coffein, Sorbinsäure, Benzoesäure, in diversen Lebensmitteln: Extrahieren und Verdünnen der Probe, Gehaltsbestimmung mittels HPLC- DAD. • Bestimmung des Taurin: Dansylieren, Zentrifugieren, Gehaltsbestimmung mittels HPLC-UV Ergebnisse und Massnahmen Erfreulicherweise entsprachen die meisten Proben den gesetzlichen Vorgaben. Bei einer Probe fehlte die Deklaration von Aspartam, das in der Probe nachgewiesen wurde. Lebensmittel, die Aspartam enthalten, müssen mit dem Hinweis «enthält eine Phenylalyninquelle» gekennzeichnet werden. Dieser Warnhinweis fehlt. Das Produkt ist deshalb für Patienten, die an der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie leiden als nicht sicher und möglicherweise gesundheitsschädlich einzustufen. Bei dieser Probe wurden auch andere Süssungsmittel nicht deklariert. Von den zuständigen Behörden wurde verfügt, dass das Produkt in der aktuellen Form ab sofort nicht mehr abgegeben werden darf. Bei einer anderen Probe wurden 392 mg / 100 ml Taurin nachgewiesen, obwohl nur 30 mg / 100 ml deklariert war. Die Kennzeichnung des Produktes oder die Rezeptur muss entsprechend angepasst werden.

7 Fazit (insbesondere gesundheitliche Aspekte) Es wurde eine Probe festgestellt, die für Patienten mit der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie möglicherweise gesundheitsschädlich ist. Alle anderen Proben wurden als sicher eingestuft.

8 SPP 2025-3: Schwermetalle in Schminkmittel Bericht des Laboratorium der Urkantone zuhanden des BLV Anzahl untersuchte Proben: 23 Beanstandet: 2 (8.7%) Ausgangslage Mit dieser Kampagne sollen Schminkmittel, insbesondere Lidschatten und pulvrigen Make-Up, auf Schwermetalle untersucht werden (Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Nickel und Quecksilber) betroffen sind vor allem Erzeugnisse aus China. Untersuchungsziele Ziel dieser Kampagne war die Überprüfung von Schminkmittel bezüglich der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Gesetzliche Grundlagen Gemäss Artikel 54 der LGV sind die untersuchten Schwermetalle auf der Liste der Stoffe, die in Kosmetika verboten sind. Kleine Mengen werden, nach Artikel 6 der VKos toleriert, wenn sie unbeabsichtigt sind und sich aus Verunreinigungen natürlicher oder synthetischer Bestandteile, aus dem Herstellungsprozess, aus der Lagerung oder der Migration aus der Verpackung ergeben; unter guter Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind und die Gesundheit nicht gefährden. Prüfverfahren Die Analyse der Schwertmetalle erfolgte mittels Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS/MS). Die erweiterte Messunsicherheit des Prüfverfahrens beträgt ±5 % und die Bestimmungs- grenze liegt bei 0,1 mg/kg. Ergebnisse und Massnahmen Insgesamt wurden 23 Schminkmittel auf das Vorhandensein von Schwermetallen untersucht. Dabei wiesen zwei Proben erhöhte Werte auf. In einer Augenschminkprobe wurde ein Nickelgehalt von 96 mg/kg nachgewiesen. Internationale Monitoring-Programme zeigen, dass es technisch möglich ist, kosmetische Produkte mit einem Nickelgehalt von weniger als 12 mg/kg herzustellen. Der gemessene Nickelgehalt von 96 mg/kg in der analysierten Probe überschreitet diesen Referenzwert deutlich, was darauf hindeutet, dass die Verunreinigung vermeidbar gewesen wäre. In einer weiteren Probe, die als Sweet Mint bezeichnet wird, wurde ein Bleigehalt von 9,5 mg/kg festgestellt. Laut einem Bericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Deutschland, veröffentlicht