Gemeinderat Großpostwitz beschließt Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Oberlausitzer Straße in Großpostwitz; Vorentwurf veröffentlicht, öffentliche Beteiligung läuft Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Oberlausitzer Straße“ und Veröffentlichung des Vorentwurfs | Beteiligungsportal Gemeinde Großpostwitz Status Aktiv Zeitraum 30.04.2026 bis 01.07.2026 Stellungnahmen 0 Stellungnahmen Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Oberlausitzer Straße“ und Veröffentlichung des Vorentwurfs Der Gemeinderat Großpostwitz hat in seiner Sitzung am 05.02.2026die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „OberlausitzerStraße“ beschlossen. Das Plangebiet wird begrenzt durch dieOberlausitzer Straße im Osten, durch die ehemalige BahnstreckeGroßpostwitz–Löbau im Süden und Westen sowie durch aufge-lassene Gartenflächen und Ackerland im NordenDer räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke mit denNummern 88; 88 1; 91a; 329; 329b; 329c; und 370 7 sowieTeilflächen der Flurstücke mit den Nummern 88 25 der Gemarkung Großpostwitz.Die Gemeinde Großpostwitz hat sich das Ziel gesetzt, den Bereichals Mischgebiet weiterzuentwickeln im Sinne einer Standortsi-cherung gewerblicher Nutzung im verträglichen Nebeneinander mitWohnen. Dabei soll ein Mindestmaß an strukturierenden Grün-flächen und deren Vernetzungen mit Grünstrukturen angrenzenderGebiete zur Aufrechterhaltung wichtiger ökologischer Funktionenberücksichtigt werden. Mit dem Bebauungsplan sollen dafür diebauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.In seiner Sitzung am 02.04.2026 hat der Gemeinderat Großpostwitzden Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Veröffentli-chung beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Ober-lausitzer Straße“ wird mit seiner Begründung vom 2. Mai 2026 biseinschließlich 5. Juni 2026 auf dem Beteiligungsportal der Gemein-de Großpostwitz unter https: startseite und auf dem zentralen LandesportalBauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleit-planung.sachsen.de veröffentlicht.Darüber hinaus können die Planungsunterlagen während des o.g.Veröffentlichungszeitraumes in der Gemeindeverwaltung Großpost-witz-Obergurig, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz, Sekretariat,während folgender Zeiten eingesehen werden:Dienstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 UhrDonnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 UhrFreitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr.Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, Stel-lungnahmen abzugeben. Diese sollen vorzugsweise elektronischübermittelt werden (E-Mail: gemeinde@grosspostwitz.de) oderüber das elektronische Formular, das über die jeweiligen Webseitenzugänglich ist. Sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wegeabgegeben werden. Sofern Sie eine schriftliche Stellungnahme inPapierform abgeben, richten Si e diese bitte an die Gemeindever-waltung Großpostwitz-Obergurig, Bahnhofstraße 2, 02692Großpostwitz.Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abge-geben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebau-ungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2BauGB).Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlagedes § 3 BauGB i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO unddem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellung-nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keineMitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationenentnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzinformationen zurVerarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleit-planung, von Satzungen und Planungen nach dem AllgemeinenStädtebaurecht“ (Art. 13 DSGVO), welches beigefügt ist. Telefon: (035938) 5880 Fax: (035938) 58850 Datenschutzinformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit. Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch Gemeinderat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Stadtrat sowie weiteren Gremien vorgelegt. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 a DSGVO). Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB). Von der Verarbeitung betroffene Personen Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten). Personenbezogene Daten werden außerhalb der Gemeindeverwaltung Großpostwitz folgenden Empfängern übermittelt: den Mitgliedern des Gemeinderates Großpostwitz zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung dem Landratsamt Bautzen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB). Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht. Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht. Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Mit Fragen und Beschwerden kann sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt werden: Postfach 110132, 01330 Dresden (Postanschrift) Maternistraße 17, 01067 Dresden (Hausanschrift) Vorentwurf B-Plan Oberl.-Str. - Begründung --- Source: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/grosspostwitz/beteiligung/themen/1064310 sdDatePublished: 2026-04-30T13:11:00Z Topics: construction and property, housing and urban planning policy Locations: Obergurig, Großpostwitz, Germany