Stadt Sangerhausen und Tourismusverein Wippra/Harz e.V. ändern Nutzungsvertrag über Sportplatz Wippra; Langfristige Nutzungszusicherung als Bedingung bei Fördermittelbeschaffung
1.Änderung des Nutzungsvertrages für eine Sportstätte zwischen der Stadt Sangerhausen als Träger Markt 1, 06526 Sangerhausen vertreten durch den Oberbürgermeister Herr Torsten Schweiger und dem Tourismusverein Wippra/Harz e.V. als Nutzer Anger 3, 06526 Sangerhausen OT Wippra vertreten durch die Vorsitzende Frau Ulrike Lange Der Nutzungsvertrag für eine Sportstätte zwischen der Stadt Sangerhausen und dem Tourismusverein Wippra/Harz e.V. über die Benutzung des Sportplatzes Wippra vom 11.11.2024 erhält folgende 1.Änderung: Punkt 1 Abs. 1 wird wie folgt ersetzt: Gegenstand ist die langfristige Nutzungszusicherung des Sportplatzes Wippra (Gemarkung Wippra, Flur 11, Flurstücke 145/37, 144/36 und 143/36) durch den Tourismusverein Wippra/Harz e.V. als Bedingung bei der Fördermittelbeschaffung. Diese 1.Vertragsänderung tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft. Sangerhausen, Stadt Sangértfausen ~ Tourismusverein Wippra/H Oberbiirgermeister / Vorsitzende €