Stadtrat Sangerhausen genehmigt außerplanmäßige Auszahlung 99.992,26 € für mobiles Wasserschutzsystem in Sangerhausen; 89.992,26 € Klima III-Fördermittel bewilligt

Beschlussvorlage

Stadt Sangerhausen Sangerhausen, 30.04.2026

Beschlussvorlage BV/298/2026


Erarbeiter: FD Ordnungsangelegenheiten Erstellt am: 24.04.2026

Status: öffentlich Einbringer: Oberbürgermeister

Gegenstand: Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 105 KVG LSA in Höhe von 99.992,26 € für die Anschaffung eines mobilen Wasserschutzsystemes

Gesetzliche Grundlagen: § 105 KVG LSA

Verweisungen und -beratungen Gremium Beratung am: Verwaltungsleitungssitzung 06.05.2026 Finanzausschuss 12.05.2026 Hauptausschuss 20.05.2026 Stadtrat 21.05.2026

Begründung: Im Haushaltsjahr 2026 sind für diese Maßnahme keine Mittel eingeplant.

Aufgrund von Starkregenereignissen drohte zum Jahreswechsel 2023/2024 der Stausee in Kelbra überzulaufen und im schlimmsten Fall sogar zu brechen, welches zu einem Helme- Hochwasser führte. Im Verlauf dieser Katastrophe musste von einer Hochwassergefährdung ausgegangen werden. In der Ortslage Oberröblingen sind teilweise Evakuierungen erforderlich gewesen. Um dieser Gefahr bestmöglich entgegenzuwirken wurde entlang der Helme, ein 330 Meter langer und ein Meter hoher Sandsack Verbau unter sehr hohen Material- und Personalaufwand errichtet.

Aufgrund von unterschiedlichsten klimatischen Einflüssen (beispielsweise ein beschädigter und verminderter Baumbestand) besteht auch zukünftig die Wahrscheinlichkeit, dass bei Starkregenereignissen der Wasserstand der Helme beträchtlich steigen wird und Hochwasserereignisse nicht auszuschließen sind. Um bei solchen Ereignissen schnellstmöglich erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen zu können, würde ein mobiler Hochwasserschutz enorm den Material-, Personal- und Zeitaufwand senken.

Aus vorgenannten Gründen entschied die Stadt Sangerhausen die Hochwasserspende des Landkreises Mansfeld-Südharz im Jahr 2024 in Höhe von 10.000,00 € für die Beschaffung eines mobilen Hochwasserschutzes anzunehmen. Die Spende wurde nicht in die Folgejahre übertragen, somit muss dieser Anteil aus eigenen Mitteln erbracht werden. Des Weiteren wurden im Jahr 2024 über das Fördermittelprogramm Klima III (Gewährung von

2/2 Zuwendungen zu Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt) Fördermittel beantragt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 07.04.2026 in Höhe von 89.992,26 € positiv beschieden und damit besteht nun die Möglichkeit für 99.992,26 € einen mobilen Hochwasserschutz anzuschaffen, um bei zukünftigen Schadensereignissen schnell, flexibel und kräftesparend möglichen Gefahren frühzeitig entgegenwirken zu können.

Finanzbedarf: Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten: 99.992,26 €

jährliche Folgekosten

Produkt: 12600100 Brandschutz Sachkonto: 08210000 Betriebs- und Geschäftsausstattung Maßnahmenummer: 126001M00027 Betriebs- und Geschäftsausstattung (oberhalb der Wertgrenze)

Beschlusstext: Der Stadtrat stimmt den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 99.992,26 € für die Anschaffung eines mobilen Wasserschutzsystemes im

 Produkt 12600100 – Brandschutz  Sachkonto 08210000 – Betriebs- und Geschäftsausstattung  Maßnahmenummer 126001M00027 (Betriebs- und Geschäftsausstattung (oberhalb der Wertgrenze)) zu.

Die Deckung erfolgt aus

 Produkt 12600100 – Brandschutz  Sachkonto 08220000 – Bewegliche Vermögensgegenstände von mehr als 150 bis 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer  Maßnahmenummer 126001M00012 (Sammelposten für bewegliche Vermögensgegenstände)  Betrag: 10.000,00 €

sowie

 Produkt 12600100 – Brandschutz  Sachkonto 23410000 – Sonderposten aus Anzahlungen  Maßnahmenummer 126001M00027 (Betriebs- und Geschäftsausstattung (oberhalb der Wertgrenze))  Betrag: 89.992,26 €.

Bemerkung: Veröffentlichung: tritt in Kraft am: Tag nach der Beschlussfassung