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title: "Bundesregierung setzt Wolfsmanagement-Vorgaben des BJagdG in Deutschland um; ohne festgelegte Frist Bund-Länder-Fachgremium koordiniert Umsetzung"
sdDatePublished: "2026-04-30T12:09:00Z"
source: "https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1173486"
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  - "Germany"
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Bundesregierung setzt Wolfsmanagement-Vorgaben des BJagdG in Deutschland um; ohne festgelegte Frist Bund-Länder-Fachgremium koordiniert Umsetzung

Deutscher Bundestag - Umsetzung der Vorgaben zur Wolfsjagd

Umsetzung der Vorgaben zur Wolfsjagd

MIS) Die Umsetzung der im neuen Bundesjagdgesetz (BJagdG) vorgesehenen Vorgaben zum Wolfsmanagement liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21

5578(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21

5222(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Nach Kenntnis der Bundesregierung sei dazu eine Änderung der jeweiligen Landesjagdgesetze nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Zudem betont die Bundesregierung, dass es keine spezifische Vorschrift im Bundesjagdgesetz gebe, die eine Umsetzungsfrist wie etwa bei EU-Richtlinien vorsieht. Die Pflicht zur Anpassung der Landesjagdgesetze, Verordnungen beziehungsweise Verwaltungsvorschriften leite sich aus der allgemeinen Pflicht zur Herstellung eines widerspruchsfreien Rechtszustands ab. Die Bundesregierung werde den Umsetzungsprozess aktiv über ein Bund-Länder-Fachgremium auf der Grundlage von Paragraf 22e Bundesjagdgesetz begleiten. Das Fachgremium soll der Ort sein, in dem auftretende Fragen gemeinsam mit den Ländern bearbeitet werden.

Verantwortlich:Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)Redaktion:Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein

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Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 358

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