Bürgerinnen und Bürger beantragen den vorläufigen Personalausweis im Bürgerbüro Dresden; Sofort ausgestellt in Altstadt und Junioramt

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Sie beantragen den vorläufigen Personalausweis im Bürgerbüro vor Ort. Dabei besteht die Möglichkeit, den neuen Personalausweis gleich mit zu beantragen.

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie wohnen in Dresden und sind in Dresden gemeldet

Sie beantragen den Ausweis persönlich im Bürgerbüro

Ihr Personalausweis und Ihr Reisepass sind abgelaufen oder nicht vorhanden

Sie beantragen Ihren vorläufigen Personalausweis und den neuen regulären Personalausweis im Bürgerbüro vor Ort.

Der vorläufige Personalausweis überbrückt den Zeitraum, bis Ihr neues Personaldokument fertig ist.

Sofort ausgestellt wird der vorläufige Personalausweis im Bürgerbüro Altstadt und im Junioramt-Bürgerbüro, in den anderen Bürgerbüros ist eine Abholung nach wenigen Tagen möglich.

Wenn Ihr neuer regulärer Personalausweis fertig ist, geben Sie den vorläufigen Personalausweis wieder ab.

Passfoto:Sie brauchen ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto. In den Bürgerbüros gibt es Fotostationen. Dort können Sie ein Passfoto aufnehmen. Sie können ein Passfoto mitbringen. Lassen Sie es bei einem Fotografen oder in Drogeriemärkten aufnehmen.

Alter Personalausweis oder Reisepass:Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Personalausweis oder Reisepass mit, bei Kindern ggf. den Kinderreisepass.

Geburtsurkunde, Eheurkunde oder LebenspartnerschaftsurkundeBringen Sie bitte eine der Urkunden mit, wennSie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oderIhre persönlichen Daten vom Melderegister abweichen wie nach einer Heirat oder Namensänderung.Falls das nicht zutrifft, müssen Sie keine Urkunde mitbringen.

Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten oder

Ihre persönlichen Daten vom Melderegister abweichen wie nach einer Heirat oder Namensänderung.

Falls das nicht zutrifft, müssen Sie keine Urkunde mitbringen.

Sie bezahlen die Gebühren, wenn Sie den Ausweis beantragen.

Der vorläufige Personalausweis kann mit einer Gültigkeit von maximal drei Monaten ausgestellt werden.

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)

Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)

Sie können ins Bürgerbüro kommen

zu bestimmten Zeiten ohne Termin.

Alle Sprechzeiten finden Sie auf den Seiten der Bürgerbüros.

Geburtsurkunde, Eheurkunde oder LebenspartnerschaftsurkundeBringen Sie bitte eine der Urkunden mit, wenn

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