Beauftragte(r) für Menschen mit Behinderungen in Elmshorn – Bekanntmachung der Satzung; Inkrafttreten am 01.05.2026

Bekanntmachung der Satzung für die Beauftragte oder den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Elmshorn

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Bekanntmachung der Satzung für die Beauftragte oder den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Elmshorn

Die Satzung für die Beauftragte oder den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Elmshorn vom 23.04.2026 (Inkrafttreten am 01.05.2026) wird hiermit bekanntgemacht.

Die genannte Satzung kann in der Stadtverwaltung Elmshorn, Haupt- und Rechtsamt, Schulstraße 15-17, Zimmer 259, eingesehen werden.

Nähere Informationen zur Bekanntmachung können bei der folgenden Ansprechperson eingeholt werden:

Allgemeine Informationen zu den Bekanntmachungen

Seit dem 15.01.2021 werden Bekanntmachungen, mit Ausnahme von Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, ausschließlich im Internet veröffentlicht. Eine Bekanntmachung über die Zeitung entfällt seitdem.

Neben der digitalen Bereitstellung haben Sie noch folgende Möglichkeiten, die Unterlagen zu den Bekanntmachungen zu erhalten.

Versand der bekanntgemachten Unterlagen an eine Privatadresse

Im Rathaus (Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn, 04121

231-0), bei der im Bekanntmachungstext genannten Ansprechperson oder unterkommunale.angelegenheiten@elmshorn.dekönnen Sie unter Angabe einer Postanschrift die bekanntgemachten Unterlagen kostenpflichtig anfordern.

Die Kosten richten sich nach der Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Im Rathaus (Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn), Zimmer 104a liegen die bekanntgemachten Satzungen und Verordnungen aus.

Unterlagen zu den weiteren Bekanntmachungen erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen Fachamt. Da sich nicht alle Fachämter im Rathaus befinden, nehmen Sie in diesen Fällen für eine Abholung bitte Kontakt mit der in der Bekanntmachung genannten Ansprechperson auf.

Bei der Abholung besteht keine Kostenpflicht.

Bitte beachten Sie auch die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:

Sofern Fragen zum Inhalt der Bekanntmachung bestehen, setzen Sie sich gerne mit der im Bekanntmachungstext genannten Ansprechperson in Verbindung.

Schulstraße 15 – 1725335 Elmshorn

Die Behördennummer ist Ihre Anlaufstelle für alle Fragen. Einfach die 115 ohne Vorwahl wählen.

Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr,(Bürgerbüro - 18.00 Uhr)und nach Vereinbarung

Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen!

Die zentrale Rufnummer der Stadtverwaltung wird zu den folgenden Zeiten bedient:

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Durchwahlen und Sammelnummern sind teilweise auch außerhalb des genannten Zeitraums zu erreichen.

Bürgerinformation (Aufgaben von A - Z)

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