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title: "Finanzamt Chemnitz-Mitte öffentliche Zustellung der Mitteilungen über geänderte Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2.–4. Kalendervierteljahr 2025 an Malte Starck, Chemnitz; Aufenthaltsort unbekannt; Rechtsmittelfristen laufen"
sdDatePublished: "2026-04-30T11:06:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/215_Chemnitz-Mitte/3215_OeZ_2026_56.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
locations:
  - "Chemnitz"
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Finanzamt Chemnitz-Mitte öffentliche Zustellung der Mitteilungen über geänderte Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2.–4. Kalendervierteljahr 2025 an Malte Starck, Chemnitz; Aufenthaltsort unbekannt; Rechtsmittelfristen laufen

Finanzamt Chemnitz-Mitte
Datum
24. April 2026
Geschäftszeichen
3215_ÖZ_2026-56
  Öffentliche Zustellung
Name, Vorname
Malte Starck
letzte bekannte Anschrift / gemeldeter Wohnsitz
Dr-Salv-Allende-Str 138, 09119 Chemnitz
Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen
Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und
Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten Person sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
Mitteilungen über die geänderte Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für das 2.
bis 4. Kalendervierteljahr 2025 vom 30.04.2026
Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich
zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes
angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder
durch einen bevollmächtigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 0371 467 3010
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der
Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können
Rechtsverluste entstehen.