FINMA veröffentlicht Warnliste potenzieller Bewilligungspflichtiger Tätigkeiten Schweiz; Schutz der Anleger vor unlizenzierter Tätigkeit

Union Standard Trust AG / unionstandard-trust.com | Warning list | FINMA

BewilligungAlles zur BewilligungTätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA erteilt die notwendige Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Die Themen der Bewilligung:Alles zur BewilligungBewilligungsformenBanken und WertpapierhäuserVersicherungenVersicherungsvermittlerAsset ManagementVermögensverwalter und TrusteesAufsichtsorganisationenVertretungen ausländischer Finanzinstitute gemäss FINIGSROFinanzmarktinfrastrukturen und ausländische TeilnehmerRatingagenturenRegistrierungsstelleOmbudsstellen für FinanzdienstleisterPrüfstelle für ProspekteFintechBewilligte oder registrierte Institute, Personen und ProdukteDiese Unternehmen, Personen und Produkte haben eine Bewilligung und dürfen auf dem Finanzmarkt tätig sein.WarnungenZur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.

Alles zur BewilligungTätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA erteilt die notwendige Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Die Themen der Bewilligung:Alles zur BewilligungBewilligungsformenBanken und WertpapierhäuserVersicherungenVersicherungsvermittlerAsset ManagementVermögensverwalter und TrusteesAufsichtsorganisationenVertretungen ausländischer Finanzinstitute gemäss FINIGSROFinanzmarktinfrastrukturen und ausländische TeilnehmerRatingagenturenRegistrierungsstelleOmbudsstellen für FinanzdienstleisterPrüfstelle für ProspekteFintechBewilligte oder registrierte Institute, Personen und ProdukteDiese Unternehmen, Personen und Produkte haben eine Bewilligung und dürfen auf dem Finanzmarkt tätig sein.WarnungenZur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.

Vertretungen ausländischer Finanzinstitute gemäss FINIG

ÜberwachungAlles zur ÜberwachungDie Kernaufgabe der FINMA ist die prudenzielle Überwachung des Finanzmarktes. Ergänzend setzt die FINMA private Prüfgesellschaften als ihren verlängerten Arm ein.Die Themen der Überwachung:Alles zur ÜberwachungBranchenübergreifende ThemenBanken und WertpapierhäuserVersicherungenVersicherungsvermittlerAsset ManagementVermögensverwalter und TrusteesAufsichtsorganisationenSROFinanzmarktinfrastrukturenPfandbriefzentralenFintechDie Risikokategorien im BankenbereichDie FINMA teilt die Banken in verschiedene Risikokategorien ein.Die Risikokategorien im VersicherungsbereichDie FINMA teilt die Versicherer in verschiedene Risikokategorien ein.

Alles zur ÜberwachungDie Kernaufgabe der FINMA ist die prudenzielle Überwachung des Finanzmarktes. Ergänzend setzt die FINMA private Prüfgesellschaften als ihren verlängerten Arm ein.Die Themen der Überwachung:Alles zur ÜberwachungBranchenübergreifende ThemenBanken und WertpapierhäuserVersicherungenVersicherungsvermittlerAsset ManagementVermögensverwalter und TrusteesAufsichtsorganisationenSROFinanzmarktinfrastrukturenPfandbriefzentralenFintechDie Risikokategorien im BankenbereichDie FINMA teilt die Banken in verschiedene Risikokategorien ein.Die Risikokategorien im VersicherungsbereichDie FINMA teilt die Versicherer in verschiedene Risikokategorien ein.

DurchsetzungAlles zur Durchsetzung des AufsichtsrechtsWo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.Die Themen der Durchsetzung:Alles zur DurchsetzungBewilligungsträgerUnerlaubte TätigkeitenMarktaufsichtEnforcementinstrumenteDatenbank zur Sicherstellung der GewährsbeurteilungAmtshilfeRechte und Pflichten von BetroffenenKasuistik und GerichtsentscheideRecovery und ResolutionEnforcementberichtDer Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.WarnlisteZur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.Recovery und ResolutionRecovery und Resolution umfasst die Massnahmen der FINMA zur Stabilisierung von Finanzinstituten im Krisenfall, die Notfall- und Abwicklungsplanung von Beaufsichtigten sowie mögliche Sanierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren.

Alles zur Durchsetzung des AufsichtsrechtsWo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.Die Themen der Durchsetzung:Alles zur DurchsetzungBewilligungsträgerUnerlaubte TätigkeitenMarktaufsichtEnforcementinstrumenteDatenbank zur Sicherstellung der GewährsbeurteilungAmtshilfeRechte und Pflichten von BetroffenenKasuistik und GerichtsentscheideRecovery und ResolutionEnforcementberichtDer Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.WarnlisteZur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.Recovery und ResolutionRecovery und Resolution umfasst die Massnahmen der FINMA zur Stabilisierung von Finanzinstituten im Krisenfall, die Notfall- und Abwicklungsplanung von Beaufsichtigten sowie mögliche Sanierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren.

Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.

Datenbank zur Sicherstellung der Gewährsbeurteilung

Rechte und Pflichten von Betroffenen

Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.

Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.

DokumentationAlles zu den Grundlagen der FINMADas Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.Dokumentationen zu:Alles zur DokumentationRechtsgrundlagenRundschreibenAnhörungen und EvaluationenFINMA-StellungnahmenFINMA-AufsichtsmitteilungenFINMA-PublikationenFINMA-VideosDossiersEnforcementberichterstattungVersicherungsrechtliche EntscheideSelbstregulierungSanktionen und FATF-StatementsArchivFinanzmarktaufsichtsgesetzDas Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Rechtsgrundlage der FINMA als Behörde. Darin sind ihre Aufgaben und Kompetenzen festgehalten.Geschäftsbericht der FINMAIn ihrem jährlichen Geschäftsbericht legt die FINMA umfassend Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Alles zu den Grundlagen der FINMADas Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.Dokumentationen zu:Alles zur DokumentationRechtsgrundlagenRundschreibenAnhörungen und EvaluationenFINMA-StellungnahmenFINMA-AufsichtsmitteilungenFINMA-PublikationenFINMA-VideosDossiersEnforcementberichterstattungVersicherungsrechtliche EntscheideSelbstregulierungSanktionen und FATF-StatementsArchivFinanzmarktaufsichtsgesetzDas Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Rechtsgrundlage der FINMA als Behörde. Darin sind ihre Aufgaben und Kompetenzen festgehalten.Geschäftsbericht der FINMAIn ihrem jährlichen Geschäftsbericht legt die FINMA umfassend Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.

FINMAAlles über die FINMAAls unabhängige Aufsichtsbehörde mit hoheitlichen Befugnissen über den Schweizer Finanzmarkt ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig.Unsere Themen:Alles zur FINMAZieleOrganisationArbeiten bei der FINMATätigkeitenPrüfwesenBeauftragte der FINMANationale ZusammenarbeitInternationale ZusammenarbeitDigitaler Austausch mit der FINMAMeldung erstattenDie FINMA – ein PorträtFür die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.Geschäftsbericht der FINMAMit ihrem Jahresbericht und ihrer Jahresrechnung legt die FINMA Rechenschaft zu ihrer Aufsichtstätigkeit ab.

Alles über die FINMAAls unabhängige Aufsichtsbehörde mit hoheitlichen Befugnissen über den Schweizer Finanzmarkt ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig.Unsere Themen:Alles zur FINMAZieleOrganisationArbeiten bei der FINMATätigkeitenPrüfwesenBeauftragte der FINMANationale ZusammenarbeitInternationale ZusammenarbeitDigitaler Austausch mit der FINMAMeldung erstattenDie FINMA – ein PorträtFür die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.Geschäftsbericht der FINMAMit ihrem Jahresbericht und ihrer Jahresrechnung legt die FINMA Rechenschaft zu ihrer Aufsichtstätigkeit ab.

Digitaler Austausch mit der FINMA

Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.

Bewilligte Institute, Personen und Produkte

Wie Sie sich schützen können

Tel. +41 31 327 91 00,Fax +41 31 327 91 01

Artikelserie: die FINMA am Werk

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Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt sind bewilligungspflichtig. Die FINMA erteilt die notwendige Bewilligung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bewilligte oder registrierte Institute, Personen und Produkte

Diese Unternehmen, Personen und Produkte haben eine Bewilligung und dürfen auf dem Finanzmarkt tätig sein.

Die Kernaufgabe der FINMA ist die prudenzielle Überwachung des Finanzmarktes. Ergänzend setzt die FINMA private Prüfgesellschaften als ihren verlängerten Arm ein.

Die FINMA teilt die Banken in verschiedene Risikokategorien ein.

Die FINMA teilt die Versicherer in verschiedene Risikokategorien ein.

Recovery und Resolution umfasst die Massnahmen der FINMA zur Stabilisierung von Finanzinstituten im Krisenfall, die Notfall- und Abwicklungsplanung von Beaufsichtigten sowie mögliche Sanierungs-, Liquidations- und Insolvenzverfahren.

Das Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Rechtsgrundlage der FINMA als Behörde. Darin sind ihre Aufgaben und Kompetenzen festgehalten.

In ihrem jährlichen Geschäftsbericht legt die FINMA umfassend Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Als unabhängige Aufsichtsbehörde mit hoheitlichen Befugnissen über den Schweizer Finanzmarkt ist die FINMA institutionell, funktionell und finanziell unabhängig.

Mit ihrem Jahresbericht und ihrer Jahresrechnung legt die FINMA Rechenschaft zu ihrer Aufsichtstätigkeit ab.