BFH veröffentlicht drei V-Entscheidungen in Deutschland; Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz

BFH: Alle am 30.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen | Steuern | Haufe

Alle am 30.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen

Am 30.4.2026 hat der BFH drei sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Vor-aussetzung für Vertrauensschutz

Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i.d.F. der Elften Verordnung zur Änderung der UStDV vom 25.3.2013 (BGBl I 2013, 602) zum 01.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt.

Urteil v. 18.12.2025, V R 3

Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mit-glieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich (Anschluss an BFH-Urteil v. 22.8.2019, V R 67

16, BStBl II 2020, 40).

Urteil v. 4.12.2025, V R 11

Zur sogenannten Doppelberichtigung (“Berichtigungssequenz”) bei Insolvenzeröffnung

Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 der Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde.

Urteil v. 18.12.2025, V R 34

Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen396

Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten293

Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich270

Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft180

Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung146

Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung142

Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters135

Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes121

Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG117

Neue anhängige Verfahren im April 202630.04.2026

Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic30.04.2026

Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen29.04.2026

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten29.04.2026

Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen27.04.2026

Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen23.04.2026

Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer22.04.2026

Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung22.04.2026

Sie müssen JavaScript aktivieren, um einen Kommentar schreiben zu können.

Wählen Sie einen anonymen Namen

Wählen Sie einen anonymen Namen, der für Ihre Beiträge in der Kommentarfunktion angezeigt wird. Sie können diesen Namen jederzeit in Ihren Kontoeinstellungen ändern.

Hinweis: Es sind nur Buchstaben und Zahlen erlaubt.

Das Handbuch bietet deutschen Unternehmen und deren Beratern und Beraterinnen eine umfassende Darstellung der Quellenbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht ihrer ausländischen Geschäftspartner im Inland. Es zeigt, wie steuerliche Risiken vor Vertragsabschluss erkannt, DBA

EU-Regeln genutzt und Anträge zu Erstattung

Freistellung gestellt werden. Außerdem sind die zahlreichen Gesetzesänderungen (u.a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Steueroasenabwehrgesetz und das KöMoG) sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

Ihre Meinung ist uns wichtig

rudolf.ai - Haufe meets AI

Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!