Gemeinderat Heiligenberg beschließt Haushaltssatzung 2026 in Heiligenberg; Kreditaufnahme 1.800.000 EUR genehmigt

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Heiligenberg für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 79 und 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17. März 2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 8.189.570 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
  • 9.033.390 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
  • 813.820 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von
  • 813.820 1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 25.000 1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 25.000 1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
  • 788.820
  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 7.820.800 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
  • 8.004.750 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
  • 183.950 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.259.700 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
  • 4.122.200 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.4 und 2.5 von
  • 1.862.500 2.7 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
  • 2.046.450 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.800.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
  • 75.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 1.752.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
  • 321.450

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder- maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

1.800.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

1.245.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.800.000 EUR

Nachrichtlich: § 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

  1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 250 v.H. der Steuermeßbeträge

  1. für die Gewerbesteuer auf 350 v.H. der Steuermeßbeträge

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltsatzung.

Mit Schreiben vom 21. April 2026 hat das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2026 gemäß § 81 Abs. 2 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO eingeschränkte bestätigt. Im Einzelnen wurde die festgesetzte Kreditaufnahme in Höhe von 1.800.000 Euro gemäß § 87 Abs. 2 GemO sowie für der kreditfinanzierten Anteil in Höhe von 800.000 Euro des festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 86 Abs. 4 GemO jeweils mit Beschränkung für den Vollzug genehmigt.

Heiligenberg, den 30. April 2026

gez. Denis Lehmann Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Denis Lehmann Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Finanzplan ist an 7 Tagen und 04.05.2026 bis 12.05.2026, je einschließlich, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Heiligenberg, Zimmer 6 (Hr. Irmler, 1.OG) zur Einsichtnahme ausgelegt.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Gemeinde Heiligenberg für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund von § 12 ff des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), letzte Änderung 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) hat der Gemeinderat am 17. März 2026 den Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ wie folgt beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

  1. Im Erfolgsplan mit

1.1 Erträgen in Höhe von 900.800 Euro 1.2 Aufwendungen in Höhe von -897.150 Euro 1.3 veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.) 3.650 Euro

  1. Im Liquiditätsplan

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Geschäftstätigkeit von 781.600 Euro 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

  • 583.750 Euro 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 197.850 Euro 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 467.000 Euro 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
  • 670.000 Euro 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
  • 203.000 Euro 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

  • 5.150 Euro 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 500.000 Euro 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

  • 168.500 Euro 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

    Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 331.500 Euro 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7. und 2.10) von 326.350 Euro

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird (einschließlich Umschuldung) festgesetzt auf 500.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird (einschließlich Umschuldung) festgesetzt auf 0 Euro

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 Euro

Mit Schreiben vom 21. April 2026 hat das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2026 der Abwasserbeseitigung Heiligenberg gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Im Einzelnen wurde die festgesetzte Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 Euro gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO und der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 300.000 Euro nach § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 2 GemO genehmigt.

Heiligenberg, den 30. April 2026

gez. Denis Lehmann Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Denis Lehmann Bürgermeister

Die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er ist an 7 Tagen und zwar in der Zeit vom 04.05.2026 bis 12.05.2026, je einschließlich, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Heiligenberg, Zimmer 6 (Hr. Irmler, 1.OG) zur Einsichtnahme ausgelegt.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung der Gemeinde Heiligenberg für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund von § 12 ff des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), letzte Änderung 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) hat der Gemeinderat am 17. März 2026 den Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ wie folgt beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

  1. Im Erfolgsplan mit

1.1 Erträgen in Höhe von 498.500 Euro 1.2 Aufwendungen in Höhe von

  • 489.000 Euro 1.3 veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.) 9.500 Euro
  1. Im Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Geschäftstätigkeit von 498.500 Euro 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

  • 363.400 Euro 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 135.100 Euro 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 66.500 Euro 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
  • 231.500 Euro 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
  • 165.000 Euro 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

  • 29.900 Euro 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 230.000 Euro 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

  • 106.000 Euro 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

    Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 124.000 Euro 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7. und 2.10) von 94.100 Euro

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird (einschließlich Umschuldung) festgesetzt auf 230.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 Euro

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 Euro

Mit Schreiben vom 21. April 2026 hat das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2026 der Wasserversorgung Heiligenberg gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Im Einzelnen wurde die festgesetzte Kreditaufnahme in Höhe von 230.000 Euro gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO und der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 250.000 Euro nach § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 2 GemO genehmigt.

Heiligenberg, den 30. April 2026

gez. Denis Lehmann Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gil