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title: "Gemeinderat Heiligenberg beschließt Haushaltssatzung 2026 in Heiligenberg; Kreditaufnahme 1.800.000 EUR genehmigt"
sdDatePublished: "2026-04-30T08:05:00Z"
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Gemeinderat Heiligenberg beschließt Haushaltssatzung 2026 in Heiligenberg; Kreditaufnahme 1.800.000 EUR genehmigt

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung
der Gemeinde Heiligenberg für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 79 und 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
am 17. März 2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.189.570
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
- 9.033.390
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
- 813.820
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von
 0
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von
- 813.820
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
25.000
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
 0
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
 25.000
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
- 788.820
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.820.800
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
- 8.004.750
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
       (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
- 183.950
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
2.259.700
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
- 4.122.200
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
       (Saldo aus 2.4 und 2.5 von
- 1.862.500
2.7 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
       (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
- 2.046.450
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.800.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
- 75.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
         Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.752.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des
         Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
- 321.450

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförder-
maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

1.800.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

1.245.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
1.800.000 EUR

Nachrichtlich:
§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
250 v.H.
    der Steuermeßbeträge

2. für die Gewerbesteuer auf
350 v.H.
    der Steuermeßbeträge

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltsatzung.

Mit Schreiben vom 21. April 2026 hat das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
2026 gemäß § 81 Abs. 2 i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO eingeschränkte bestätigt. Im Einzelnen
wurde die festgesetzte Kreditaufnahme in Höhe von 1.800.000 Euro gemäß § 87 Abs. 2 GemO
sowie für der kreditfinanzierten Anteil in Höhe von 800.000 Euro des festgesetzten Gesamtbetrag
der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 86 Abs. 4 GemO jeweils mit
Beschränkung für den Vollzug genehmigt.

Heiligenberg, den 30. April 2026

gez. Denis Lehmann
Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Denis Lehmann
Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan und Finanzplan ist an 7 Tagen und 04.05.2026 bis 12.05.2026, je
einschließlich, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Heiligenberg, Zimmer 6 (Hr.
Irmler, 1.OG) zur Einsichtnahme ausgelegt.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung
der Gemeinde Heiligenberg für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund von § 12 ff des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), letzte
Änderung 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) hat der Gemeinderat am 17. März 2026 den
Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“ wie folgt beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit

1. Im Erfolgsplan mit

1.1 Erträgen in Höhe von
900.800 Euro
1.2 Aufwendungen in Höhe von
-897.150 Euro
1.3 veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.)
3.650 Euro

2. Im Liquiditätsplan

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Geschäftstätigkeit von
781.600 Euro
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit von
- 583.750 Euro
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender
Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
197.850 Euro
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
467.000 Euro
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
- 670.000 Euro
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
        aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
- 203.000 Euro
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
- 5.150 Euro
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
500.000 Euro
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
- 168.500 Euro
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

  Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
331.500 Euro
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes,
         Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7. und 2.10) von
326.350 Euro

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird
(einschließlich Umschuldung) festgesetzt auf
500.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird
(einschließlich Umschuldung) festgesetzt auf
0 Euro

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
300.000 Euro

Mit Schreiben vom 21. April 2026 hat das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde
die
Gesetzmäßigkeit
des
Wirtschaftsplans
2026
der
Abwasserbeseitigung Heiligenberg gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO
bestätigt. Im Einzelnen wurde die festgesetzte Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 Euro gemäß
§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO und der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe
von 300.000 Euro nach § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 2 GemO genehmigt.

Heiligenberg, den 30. April 2026

gez. Denis Lehmann
Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Denis Lehmann
Bürgermeister

Die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht. Er ist an 7 Tagen und zwar in der Zeit vom 04.05.2026 bis 12.05.2026, je
einschließlich, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Heiligenberg, Zimmer 6 (Hr.
Irmler, 1.OG) zur Einsichtnahme ausgelegt.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung
der Gemeinde Heiligenberg für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund von § 12 ff des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), letzte
Änderung 12. November 2024 (GBl. 2024 Nr. 98) hat der Gemeinderat am 17. März 2026 den
Wirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ wie folgt beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

1. Im Erfolgsplan mit

1.1 Erträgen in Höhe von
498.500 Euro
1.2 Aufwendungen in Höhe von
- 489.000 Euro
1.3 veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.)
9.500 Euro

2. Im Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Geschäftstätigkeit von
498.500 Euro
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit von
- 363.400 Euro
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender
Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
135.100 Euro
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
66.500 Euro
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
- 231.500 Euro
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
        aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
- 165.000 Euro
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
- 29.900 Euro
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
230.000 Euro
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
- 106.000 Euro
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

  Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
124.000 Euro
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes,
         Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7. und 2.10) von
94.100 Euro

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird
(einschließlich Umschuldung) festgesetzt auf
230.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf
0 Euro

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
250.000 Euro

Mit Schreiben vom 21. April 2026 hat das Landratsamt Bodenseekreis als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2026 der Wasserversorgung
Heiligenberg gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Im Einzelnen wurde
die festgesetzte Kreditaufnahme in Höhe von 230.000 Euro gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §
87 Abs. 2 GemO und der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 250.000 Euro nach § 12
Abs. 1 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 2 GemO genehmigt.

Heiligenberg, den 30. April 2026

gez. Denis Lehmann
Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
gil