Hochschule Osnabrück schreibt Deutschlandstipendien aus in Osnabrück; 300 Euro monatlich für 1 Jahr

AUSSCHREIBUNG

Die Hochschule Osnabrück schreibt zum Wintersemester 2026/27 erneut Deutschlandstipendien aus. Die Auswahlkriterien für die Vergabe der Stipendien sind neben den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang, auch gesellschaftliches Engagement und besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Gefördert werden können Studierende und Studienbewerberinnen, die am 01.09.2026 an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert sind. Bewerberinnen sollten im Förderzeitraum noch mindestens sechs Monate immatrikuliert sein.

Ausgenommen sind Studierende dualer, berufsbegleitender bzw. berufsintegrierter Studiengänge sowie Studierende in Weiterbildungsstudiengängen (vgl. § 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück). Eine Förderung ist für Studierende ausgeschlossen, die bereits eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine Einrichtung nach § 1 Abs. 3 oder § 4 Abs. 1 StipG erhalten, deren monatlicher Förderbetrag bei 30,- € oder mehr liegt.

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300,- €. Die Stipendien werden für ein Jahr bewilligt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist gemäß § 9 Abs. 2 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück möglich.

Die Bewerbungsfrist läuft vom 29.04.2026 bis zum 20.05.2026, 17:00 Uhr.

Die Auswahlkriterien sind:

für alle immatrikulierten Studierenden die bisher erbrachten Studienleistungen und die bisherige Durchschnittsnote 2. für Studienbewerberinnen sowie Studierende eines Master-Studiengangs zudem die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums bzw. die vorläufige Note, anhand derer die Zulassung zum Masterstudiengang beantragt wird und ggf. die besondere Eignung entsprechend den Zugangs- und Zulassungsbestimmungen für den Masterstudiengang 3. für Studierende im ersten Fachsemester (Sommersemester) eines Bachelorstudienganges zudem die Durchschnittsnote der Hochschulzugangs- berechtigung 4. für Studienbewerberinnen um einen Bachelorstudienplatz die Durchschnitts-note der Hochschulzugangsberechtigung

Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der sich bewerbenden Person sollen außerdem insbesondere berücksichtigt werden: a. ehrenamtliches Engagement und Übernahme von gesellschaftlicher, politischer oder sozialer Verantwortung in Vereinen, Initiativen, außercurriculares Engagement im Studium, z.B. Fachschaften, studentisches Parlament, studentische Projekte, private ehrenamtliche/unentgeltliche Tätigkeiten b. bisherigen persönlichen Werdegang;

c. anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung; d. Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehender Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger; e. „first generation student“ f. Migrationshintergrund/ausländische Nationalität g. finanzielle Situation

Der Antrag, der durch die Bewerbung über das Bewerbungsportal erfolgt, muss folgende Bewerbungsunterlagen enthalten: • ein ausgefülltes Bewerbungsformular im Bewerbungsportal • einen Lebenslauf • einen Leistungsnachweis o von allen immatrikulierten Studierenden Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (ECTS, Noten, Durchschnittsnote) o von Studierenden im ersten Fachsemester (Sommersemester) eines Bachelorstudienganges sowie von Studienbewerberinnen um einen Bachelorstudienplatz das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem) o von Bewerberinnen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss bzw. eine vorläufige Notenübersicht, anhand derer die Zulassung zum Masterstudiengang beantragt wird sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zugangs- und Zulassungsbestimmungen für den Masterstudiengang • eine Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2026/27 (kann auch nach Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden) • Nachweise zu den zusätzlichen relevanten Auswahlkriterien wie z.B. Ehrenamt und zu anderen Stipendien, die während der Laufzeit des Deutschlandstipendiums bezogen werden • Lebenslauf, Leistungsnachweise/Zeugnisse zusätzlich in einer anonymisierten Version (Schwärzung aller personenbezogenen Daten; dies sind zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort und ggf. das Foto). Die anonyme Version kann einer Förderorganisation im Zuge des Auswahlprozesses vorgelegt werden, sofern sie beratend in den Auswahlprozess einbezogen wird. Nicht anonymisierte Unterlagen werden nicht an potenzielle Förderorganisationen weitergeleitet. • Antrag auf Förderung oberhalb der Regelstudienzeit (Im Falle der Überschreitung der individuellen Regelstudienzeit ist ein Antrag unter Darlegung der Gründe einzureichen.)

Ein Stipendium kann nur auf formgerechten Antrag hin im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bewilligt werden. Unvollständige Anträge können vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Es werden im Auswahlverfahren nur die in der Bewerbung gemachten Angaben berücksichtigt. Eine Bewerbung ist nur für den Studiengang möglich, in dem die*der Studierende immatrikuliert ist bzw. wird.

Es ist keine Beglaubigung der Zeugnisse und Nachweise notwendig. Die Hochschule behält sich vor, stichprobenhaft Originale nachzufordern. Des Weiteren behält sich die Hochschule vor, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die nicht nachgewiesenen Angaben (insbesondere bezüglich des Ehrenamtes) zu prüfen.

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die frist- und formgerecht über das Bewerbungsportal eingereicht werden. Das Bewerbungsportal ist auf der Homepage der Hochschule Osnabrück zu finden. Das Präsidium der Hochschule Osnabrück bewilligt die Stipendien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.

Bitte beachten Sie die Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück in der Neufassung vom 21.04.2023 unter: https://www.hs-osnabrueck.de/deutschlandstipendium.html