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title: "Hochschule Osnabrück schreibt Deutschlandstipendien aus in Osnabrück; 300 Euro monatlich für 1 Jahr"
sdDatePublished: "2026-04-30T14:24:00Z"
source: "https://www.hs-osnabrueck.de/fileadmin/HSOS/Vernetzung/Foerdern_und_stiften/Stipendienprogramme/Ausschreibung_DS_2026.pdf"
topics:
  - name: "education"
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  - name: "education policy"
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locations:
  - "Osnabrück"
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Hochschule Osnabrück schreibt Deutschlandstipendien aus in Osnabrück; 300 Euro monatlich für 1 Jahr

AUSSCHREIBUNG

Die
Hochschule
Osnabrück
schreibt
zum
Wintersemester
2026/27
erneut
Deutschlandstipendien aus. Die Auswahlkriterien für die Vergabe der Stipendien sind neben
den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang, auch
gesellschaftliches Engagement und besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände,
die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Gefördert werden können Studierende und Studienbewerber*innen, die am 01.09.2026 an der
Hochschule Osnabrück immatrikuliert sind.
Bewerber*innen sollten im Förderzeitraum noch mindestens sechs Monate immatrikuliert sein.

Ausgenommen sind Studierende dualer, berufsbegleitender bzw. berufsintegrierter
Studiengänge sowie Studierende in Weiterbildungsstudiengängen (vgl. § 3 Abs. 1 der Richtlinie
zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück).
Eine Förderung ist für Studierende ausgeschlossen, die bereits eine andere begabungs- und
leistungsabhängige materielle Förderung durch eine Einrichtung nach § 1 Abs. 3 oder § 4 Abs.
1 StipG erhalten, deren monatlicher Förderbetrag bei 30,- € oder mehr liegt.

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300,- €. Die Stipendien werden für ein Jahr
bewilligt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist gemäß § 9 Abs. 2 der Richtlinie
zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück möglich.

Die Bewerbungsfrist läuft vom 29.04.2026 bis zum 20.05.2026, 17:00 Uhr.

Die Auswahlkriterien sind:

1.
für alle immatrikulierten Studierenden die bisher erbrachten Studienleistungen und
die bisherige Durchschnittsnote
2.
für Studienbewerber*innen sowie Studierende eines Master-Studiengangs zudem
die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums bzw. die vorläufige Note,
anhand derer die Zulassung zum Masterstudiengang beantragt wird und ggf. die
besondere Eignung entsprechend den Zugangs- und Zulassungsbestimmungen für
den Masterstudiengang
3.
für
Studierende
im
ersten
Fachsemester
(Sommersemester)
eines
Bachelorstudienganges zudem die Durchschnittsnote der Hochschulzugangs-
berechtigung
4.
für Studienbewerber*innen um einen Bachelorstudienplatz die Durchschnitts-note
der Hochschulzugangsberechtigung

Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der sich bewerbenden Person sollen außerdem
insbesondere berücksichtigt werden:
a.
ehrenamtliches Engagement und Übernahme von gesellschaftlicher, politischer
oder sozialer Verantwortung in Vereinen, Initiativen, außercurriculares Engagement
im Studium, z.B. Fachschaften, studentisches Parlament, studentische Projekte,
private ehrenamtliche/unentgeltliche Tätigkeiten
b.
bisherigen persönlichen Werdegang;

c.
anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung;
d.
Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehender Elternteil, oder
pflegebedürftiger naher Angehöriger;
e.
„first generation student“
f.
Migrationshintergrund/ausländische Nationalität
g.
finanzielle Situation

Der Antrag, der durch die Bewerbung über das Bewerbungsportal erfolgt, muss folgende
Bewerbungsunterlagen enthalten:
•
ein ausgefülltes Bewerbungsformular im Bewerbungsportal
•
einen Lebenslauf
•
einen Leistungsnachweis
o von allen immatrikulierten Studierenden Nachweise über bisher erbrachte Studien-
und Prüfungsleistungen (ECTS, Noten, Durchschnittsnote)
o
von
Studierenden
im
ersten
Fachsemester
(Sommersemester)
eines
Bachelorstudienganges
sowie
von
Studienbewerber*innen
um
einen
Bachelorstudienplatz das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei
ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und
Umrechnung in das deutsche Notensystem)
o von Bewerber*innen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten
Hochschulabschluss bzw. eine vorläufige Notenübersicht, anhand derer die
Zulassung
zum
Masterstudiengang
beantragt
wird
sowie
ggf.
weitere
Leistungsnachweise entsprechend den Zugangs- und Zulassungsbestimmungen
für den Masterstudiengang
•
eine Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 2026/27 (kann auch nach
Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden)
•
Nachweise zu den zusätzlichen relevanten Auswahlkriterien wie z.B. Ehrenamt und
zu anderen Stipendien, die während der Laufzeit des Deutschlandstipendiums bezogen
werden
•
Lebenslauf, Leistungsnachweise/Zeugnisse zusätzlich in einer anonymisierten Version
(Schwärzung aller personenbezogenen Daten; dies sind zum Beispiel Name, Adresse,
Geburtsdatum, Geburtsort und ggf. das Foto).
Die anonyme Version kann einer Förderorganisation im Zuge des Auswahlprozesses
vorgelegt werden, sofern sie beratend in den Auswahlprozess einbezogen wird. Nicht
anonymisierte Unterlagen werden nicht an potenzielle Förderorganisationen weitergeleitet.
•
Antrag auf Förderung oberhalb der Regelstudienzeit (Im Falle der Überschreitung der
individuellen Regelstudienzeit ist ein Antrag unter Darlegung der Gründe einzureichen.)

Ein
Stipendium
kann
nur
auf
formgerechten
Antrag
hin
im
Rahmen
eines
Ausschreibungsverfahrens bewilligt werden. Unvollständige Anträge können vom
Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Es werden im Auswahlverfahren nur die in der
Bewerbung gemachten Angaben berücksichtigt. Eine Bewerbung ist nur für den Studiengang
möglich, in dem die*der Studierende immatrikuliert ist bzw. wird.

Es ist keine Beglaubigung der Zeugnisse und Nachweise notwendig. Die Hochschule behält
sich vor, stichprobenhaft Originale nachzufordern. Des Weiteren behält sich die Hochschule
vor, im Falle einer erfolgreichen Bewerbung die nicht nachgewiesenen Angaben
(insbesondere bezüglich des Ehrenamtes) zu prüfen.

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind,
ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die frist- und formgerecht über das
Bewerbungsportal eingereicht werden.
Das Bewerbungsportal ist auf der Homepage der Hochschule Osnabrück zu finden.
Das Präsidium der Hochschule Osnabrück bewilligt die Stipendien. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf ein Stipendium.

Bitte beachten Sie die Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der
Hochschule Osnabrück in der Neufassung vom 21.04.2023 unter:
https://www.hs-osnabrueck.de/deutschlandstipendium.html