Konstanzer Symposium 2026 diskutiert Strafmündigkeit Konstanz; Verantwortungsverfahren vorgeschlagen
Konstanzer Symposium 2026: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Das diesjährige Konstanzer Symposium widmet sich einer Frage, die fast so alt ist wie unser Strafrecht selbst – und zugleich aktueller kaum sein könnte:
Ab welcher Altersgrenze trägt ein Kind strafrechtliche Verantwortung für seine Taten?
Beim 45. Konstanzer Symposium diskutierten gestern und heute hochrangige Expertinnen und Experten unter anderem aus Justiz, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Medien über die Frage „Zwischen Kindheit und Kriminalität: Die Streitfrage der Strafmündigkeit.“
Der Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacherbegrüßte die Gäste und sagte in seiner Eröffnungsrede: „Die Frage der Strafmündigkeit ist keine rein juristische, sondern betrifft Schule, Familie, Gesellschaft und damit letztlich unser gemeinsames Verständnis von Verantwortung, Entwicklung und Gerechtigkeit. Wir müssen differenzierte Lösungen suchen, die sowohl den Bedürfnissen der Opfer als auch den Entwicklungschancen junger Menschen gerecht werden. Es geht nicht darum, in § 19 StGB einfach das Wort „vierzehn“ durch „zwölf“ zu ersetzen. Es geht um differenzierte Perspektiven."
Zahlreiche Vorträge renommierter Expertinnen und Experten mit unterschiedlichen Blickwinkeln auf das Thema der Altersgrenze der Strafmündigkeit fanden an den beiden Tagen statt.
Prof. Dr. Alexander Baur M.A., B.Sc. (Psych.)erarbeitete mit den zahlreichen Gästen Leitlinien für die rechtspolitische Diskussion zu dem Thema Prävention und Bewältigung der Delinquenz junger Menschen. Seine praktische Sicht präsentierteStrafverteidiger Burkhard Beneckenin seinem Vortrag „Teenager außer Kontrolle – warum wir ein Kinderstrafrecht brauchen!“.Prof. Dr. med. Marc Allroggennahm als Leitender Oberarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie eine entwicklungspsychopathologische Perspektive ein und kam zu dem Fazit, dass sich die Strafmündigkeit nicht zielgenau an ein bestimmtes Alter knüpfen und sich etwa für einen Großteil der 10- 12-Jährigen insbesondere für schwere Delikte eine Strafmündigkeit begründen ließe.Ralf Kusterer,Erster Stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft,lieferte Erkenntnisse aus der polizeilichen Präventions- und Ermittlungsarbeit. Der erste Tag wurde mit dem Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt KonstanzUlrich Burchardtbeendet.
Den zweiten Tag des Konstanzer Symposiums eröffnetelic. iur. Patrik Killer, der anschaulich die Praxis in der Schweiz darstellte, die von einer Strafmündigkeit schon ab 10 Jahren ausgeht, aber differenzierte Reaktionsmöglichkeiten vorsieht. Schließlich stellteSuanne Hierl MdB, rechtspolitische Sprecherin der CDU
CSU-Bundestagsfraktion, den innovativen Ansatz eines Verantwortungsverfahrens vor.
Den Abschluss des Konstanzer Symposiums bildete eine vonDr. Markus Sehl, Stellvertretender Chefredakteur vom Dienst des Onlinemediums Legal Tribune Online, moderierte Podiumsdiskussion, an derSusanne Hierl MdB,Prof. Dr. Alexander Baur M.A., B.Sc. (Psych.)undStefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, teilnahmen.
Das Konstanzer Symposium ist ein seit 1980 jährlich stattfindendes rechtspolitisches Symposium, das vom Ministerium der Justiz und für Migration ausgerichtet wird.
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