Bundesregierung beschließt Spargesetz in Deutschland; 2,7 Mrd Euro weniger für ambulante Versorgung

KBV - KBV-Vorstand: Weniger Termine und Leistungen für Patienten – Bundesregierung beschließt Spargesetz

KBV-Vorstand: Weniger Termine und Leistungen für Patienten – Bundesregierung beschließt Spargesetz

Das von der Bundesregierung am Mittwoch beschlossene Sparpaket wird zu weniger Terminen und Leistungen für die Patienten führen: „Werden die Mittel für die ambulante Versorgung gekürzt, müssen die Praxen ihr Angebot entsprechend anpassen“, warnte der Vorstand der KBV. Das sei die logische Konsequenz.

Wenn das Gesetz mit seinen Einsparungen in dieser Höhe und all seinen technischen Unzulänglichkeiten so kommen sollte, werde dies deutlich spürbare Konsequenzen für die ambulante Versorgung haben, erklärten die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner nach der Regierungseinigung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen hätten keine andere Wahl als ihre Arbeit an die noch schlechter werdenden finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen.

Einnahmeorientierte Ausgabenpolitik bedeutet einnahmeorientierte Versorgung

„Unsere Leistungen sollen und müssen sich an den durch die Politik verringerten Einnahmen orientieren“, fuhren sie fort und betonten: „Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik bedeutet zwangsläufig ein einnahmeorientiertes Versorgungsangebot.“ Die Vorstände kündigten an, gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen den Ärzten und Psychotherapeuten „Orientierung und Richtschnur“ zu vermitteln. „Das ist unsere Pflicht und dient als Entscheidungshilfe für die Praxen vor Ort.“

Nach Einschätzung des Vorstands muss grundsätzlich bezweifelt werden, ob sich mit dem geplanten Gesetz die Beitragssätze überhaupt stabilisieren lassen. Denn weiterhin sei vorgesehen, Sozialleistungen in großem Umfang aus Beitragsgeldern zu finanzieren. „Da wirkt es konzept- und hilflos, wenn der Bundesfinanzminister unter Missachtung der Grundrechenarten in Aussicht stellt, rund 250 Millionen Euro für Bürgergeldempfänger „auszugleichen“, gleichzeitig den Bundeszuschuss an die Krankenkassen aber im nächsten Jahr um zwei Milliarden Euro kürzen will“, kritisierten die Vorstände.

Das Bundeskabinett hat den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegten Entwurf für ein „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ am gestrigen Mittwoch beschlossen. Einen Tag zuvor hatte die Koalition noch einige Änderungen vorgenommen, so wurde die geplante Streichung der beitragsfreien Familienversicherung abgemildert. Angepeilt wird ein Sparvolumen für 2027 von 16 Milliarden Euro. Das erwartete Defizit bei den Krankenkassen liegt bei etwa 15 Milliarden.

2,7 Milliarden Euro weniger für die ambulante Versorgung

Unverändert hart und überproportional hoch sind die Sparmaßnahmen für den ambulanten Bereich. Die avisierten Kürzungen allein für das kommenden Jahr belaufen sich auf rund 2,7 Milliarden Euro. Ein Großteil der Einsparungen soll durch die Deckelung der Ausgaben erzielt werden. Davon betroffen sind alle Leistungen, auch solche, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis bezahlt werden, zum Beispiel ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen.

Mengenbegrenzung auch für Haus- und Kinderärzte

Quasi durch die Hintertür erfolgt eine Rückholung der Hausärzte sowie der Kinder- und Jugendärzte in den überwunden geglaubten Zustand der Budgetierung. So sollen Ausgleichszahlungen abgestaffelt vergütet werden, die über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung hinausgehen. Damit zeige sich wieder einmal sehr deutlich, dass auf Politik „wenig bis kein Verlass ist“, kritisierte der KBV-Vorstand.

Streichung der Vergütung für TSVG-Fälle

Außerdem werden zahlreiche Leistungen nicht mehr vergütet. Untersuchungen und Behandlungen von Patienten, die über die Terminservicestellen der 116117 online oder telefonisch zeitnah einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten haben, sollen nicht mehr extrabudgetär bezahlt werden. Gestrichen werden außerdem die extrabudgetären Zuschläge, die ebenfalls mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz – kurz TSVG – als Anreiz eingeführt worden waren, damit Praxen zusätzliche Termine bereitstellen. Dies gilt auch für den Hausarztvermittlungsfall sowie für die offene Sprechstunde. Auf der Streichliste stehen unter anderem noch die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie, die Vergütung der Beratung zur Organspende und für die elektronische Patientenakte.

Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung sollen nun die parlamentarischen Beratungen beginnen. Die Regierungskoalition will das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag und Bundesrat bringen.

Ambulante Versorgung: Kürzungen in Milliardenhöhe

Die Bundesregierung will in der ambulanten Versorgung im kommenden Jahr ca. 2,7 Milliarden Euro einsparen, im Jahr 2030 rund 5,0 Milliarden Euro. Damit werden die Praxen stark belastet.

Vergütung wird für alle Leistungen gedeckelt

Die Ausgaben für die ambulante Versorgung werden strikt begrenzt. Dies gilt für alle Untersuchungen und Behandlung – auch für solche, die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis bezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen, aber auch psychotherapeutische Leistungen. Auch sie werden gedeckelt und damit nur noch bis zu einer bestimmten Menge voll bezahlt. Auch die Ausgleichszahlungen, die Krankenkassen leisten müssen, wenn die Gelder für die haus- und kinderärztlichen Leistungen nicht ausreichen, um sie in voller Höhe zu bezahlen, sollen abgestaffelt vergütet werden.

Die Gesamtvergütung darf laut Gesetzentwurf nicht stärker steigen als die Lohn- und Einkommenszuwächse der Versicherten und damit der Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies bildet jedoch weder die tatsächlichen Kostensteigerungen in den Praxen noch den wachsenden Versorgungsbedarf ab. Hinzu kommt eine Verschärfung: Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die maßgebliche Veränderungsrate zusätzlich pauschal um einen Prozentpunkt abgesenkt. Die Vergütung wird damit bewusst unterhalb der Einnahmeentwicklung begrenzt.

Leistungen werden nicht mehr vergütet

Untersuchungen und Behandlungen von Patienten, die über die Terminservicestellen der 116117 online oder telefonisch zeitnah ein Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten erhalten haben, sollen nicht mehr extrabudgetär bezahlt. Gestrichen werden außerdem die extrabudgetären Zuschläge, die ebenfalls mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz – kurz TSVG – als Anreiz eingeführt worden waren, damit Praxen zusätzliche Termine bereitstellen. Dies gilt auch für den Hausarztvermittlungsfall (einschließlich der Vermittlungspauschale für den Hausarzt) sowie für die offene Sprechstunde. Auf der Streichliste stehen unter anderem noch die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie, die Vergütung für die Beratung zur Organspende und für die elektronische Patientenakte. Das bedeutet im Ergebnis eine reale Kürzung der finanziellen Grundlagen der ambulanten Versorgung.

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