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title: "Kreis Borken erteilt B\u0026W Projekt GmbH \u0026 Co. KG Änderungsgenehmigung für Nachtbetrieb einer Windenergieanlage in Raesfeld, Gemarkung Erle; unter Auflagen zum Immissionsschutz ergangen"
sdDatePublished: "2026-04-30T17:59:00Z"
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  - name: "energy industry"
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  - name: "environmental policy"
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  - "Borken"
  - "Münster"
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Kreis Borken erteilt B&W Projekt GmbH & Co. KG Änderungsgenehmigung für Nachtbetrieb einer Windenergieanlage in Raesfeld, Gemarkung Erle; unter Auflagen zum Immissionsschutz ergangen

Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 BImSchG

Der Kreis Borken hat der B & W Projekt GmbH & Co. KG mit Sitz in 46359 Heiden,
Leblicher Straße 25 mit Datum vom 21.04.26 eine Änderungsgenehmigung nach §§ 6 und
16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Änderung des Nachtbetriebs einer
Windenergieanlage auf dem Grundstück in Raesfeld, Gemarkung Erle, Flur 5, Flurstücke 133,
132, erteilt.
Der Genehmigungsbescheid ist unter Auflagen zum Immissionsschutz ergangen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim
Oberverwaltungsgericht Münster, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, eingelegt werden.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen diesen
Bescheid nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe des Bescheids gestellt und begründet werden.

Der Genehmigungsbescheid und die zugehörigen Unterlagen können vom 29.04.26 bis zum
12.05.26 unter der Adresse https://www.kreis-borken.de/de/kreisregion/bauen-
ordnung/bauen-wohnen/amtl-bekanntmachungen-laufende-verfahren.php eingesehen werden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seiner Begründung liegt zudem im
vorgenannten Zeitraum während der Dienststunden zur Einsicht bei folgender Behörde aus:
Kreisverwaltung Borken, Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, Etage 3A,
Zimmer 2307, Burloer Straße 93, 46325 Borken, während der Dienststunden montags bis
donnerstags 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr
bis 12:30 Uhr.

Weitere Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Kreis Borken, 27.04.2026
Der Landrat
Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Az.: 63-01110 2026-ag

Im Auftrag

Stefan Holthausen