Windenergie Rhedebrügge GmbH & Co. KG ändert Turm der Enercon-E-175-EP5-WEA in Borken, Rhedebrügge; Hybrid-Turm genehmigt Typenprüfung gültig bis 2030

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Datum:

15.04.2026

Windenergie Rhedebrügge GmbH & Co. KG Herrn Bernhard Niehaves Hovesweg 19 46325 Borken

Ihr Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 29.01.2026 Änderung einer Windenergieanlage

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid

I.

Tenor

Sehr geehrter Herr Niehaves,

ich erteile Ihnen die Genehmigung, auf dem Grundstück in Borken, Gemarkung Rhedebrügge, Flur 111, Flurstück 51, eine Windenergieanlage vom Typ Enercon E-175 EP5 E1 gemäß Ziffer 1.6 des Anhangs der 4. BImSchV zu ändern und geändert zu betreiben.

Die Genehmigung ergeht nach den §§ 16b Abs. 7 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung folgende behördlichen Entscheidungen ein.

  • 2 - II.

Umfang der Genehmigung

Die Änderungsgenehmigung erstreckt sich auf die Änderung des Turms zu einem Hybrid- Stahlturm (HST) bei der folgenden Anlage:

WEA Nr. Typ Nenn- leistung in kW Naben- höhe in m Rotordurch- messer in m Standort in ETRS89-UTM Ost Nord 1 Enercon E-175 EP5 E1 6.000 162 175 345797 5743137

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen.

Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

Die Änderungsgenehmigung ergeht unter den folgenden gegenüber der Genehmigung nach § 4 BImSchG geänderten bzw. ergänzten Nebenbestimmungen. Im Übrigen bleiben die Neben- bestimmungen des Genehmigungsbescheides 63–02725/2024-tonf vom 02.01.2025 unberührt und sind bei der geänderten Errichtung und dem geänderten Betrieb weiterhin einzuhalten.

III.

Vorbehalte, Bedingungen, Befristungen

Befristung:

Diese Änderungsgenehmigung erlischt gemeinsam mit der Genehmigung nach § 4 BImSchG Az. 63–02725/2024-tonf vom 02.01.2025, wenn nicht innerhalb der dort unter Ziffer III.1 genannten Frist mit dem Betrieb der WEA begonnen worden ist.

IV.

Weitere Nebenbestimmungen

Die gutachterliche Stellungnahme zum Baugrund vom 13.11.2025 der Dr. Schleicher & Partner Ingenieurgesellschaft mbH Projekt Nr. 223 569 Rev.0 ist zu beachten. Das Baugrundgutachten, auf welches sich die gutachterliche Stellungnahme bezieht, ist vor Baubeginn der Stadt Borken, Fachabteilung Bauordnung vorzulegen. Die der Auslegung der WEA zugrundeliegenden Anforderungen an den Baugrund müssen vorhanden sein.

  • 3 -

Bei der Herstellung und beim Betreiben der Windenergieanlage ist die Typenprüfung des TÜV SÜD Industrie Service GmbH Prüfnummer 4144246-19-d (Turm und Fundamente) gültig bis 19.08.2030 zu beachten. Die Typenprüfungen und die dazugehörigen gutachtlichen Stellungnahmen sind Bestandteil dieser Genehmigung und bei der Ausführung und beim Betreiben der Anlage zu beachten. Vor Baubeginn ist der Stadt Borken, Fachabteilung Bauordnung die zur Ausführung kommende Typenprüfung vorzulegen (Änderung der Nebenbestimmung IV.2.6 des Genehmigungsbescheides 63– 02725/2024-tonf vom 02.01.2025).

Das Gutachten zur Standorteignung gem. der DIBT-Richtlinie des TÜV Süd vom 11.09.2025 Bericht Nr. MS-2311-220-NRW-SC-de Rev. 01, sowie die Ergänzung zum Gutachten vom 29.01.2026 ist zu beachten und die hier aufgeführten Auslegungswerte müssen der Typenprüfung der beantragten WEA entsprechen.

V.

Kostenentscheidung

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt der Antragsteller. Sie werden aufgrund des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Hierzu ergeht ein gesonderter Bescheid.

VI.

Begründung

Mit Eingangsdatum vom 29.01.2026 beantragten Sie die Änderung der Ausführung des Turms auf den Enercon-eigenen HST (Hybrid-Stahlturm) für die genehmigte WEA in Borken Rhedebrügge. Die beantragte Änderung hält den Rahmen des § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG ein, so dass der dort genannte reduzierte Prüfumfang maßgeblich ist.

Für das Vorhaben ist nach der ZustVU die Zuständigkeit des Kreises Borken gegeben.

Die Antragsunterlagen haben nachstehenden Stellen zur Prüfung und Stellungnahme bzw. zur Kenntnisnahme vorgelegen:

• Stadt Borken, Fachbereich 61

Diese Stelle hat die Unterlagen geprüft und keine Bedenken gegen die beantragte Änderungsgenehmigung erhoben.

  • 4 - Der Nachweis der Standsicherheit erfolgt durch die Vorlage der Typenprüfung für den geänderten Turmtyp, ein Turbulenzgutachten mit zugehöriger Lastrechnung und ein Baugrund- gutachten.

Der Hersteller Enercon bestätigt, dass die Umstellung des Turmtyps vom Hybrid-Betonturm zum Hybrid-Stahlturm bei gleichbleibenden Betriebsmodus keine Auswirkungen auf das Schallemissionsverhalten der Windenergieanlage hat. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das Schattenwurfverhalten der Windenergieanlage zu erwarten.

Die Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat ergeben, dass die Genehmigungs- voraussetzungen nach § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG bei Beachtung der Bestimmungen dieses Bescheides erfüllt werden. Gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG ist daher die Genehmigung zu erteilen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Oberverwaltungsgericht Münster, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, zu erheben.

Freundliche Grüße Im Auftrag

Silke Brooren

  • 5 - Anhang I zum Genehmigungsbescheid 63 – 00411 2026 - broo vom 15.04.2026

Inhaltsverzeichnis

00 Inhaltsverzeichnis 01 Kurzbeschreibung 02 Antrag nach BImSchG 03 Vereinfachtes Verfahren Antrag auf öffentliche Bekanntmachung 04 Typenprüfung E-175 EP 5 HST Rev.1 05 Technisches Datenblatt General Design Conditions E-175 EP5 E1-6000 kW 06 Technische Datenblatt Flachgründung E-175-EP5-HST 07 Technische Beschreibung Turm Fundament E-175 EP5 HST 08 Stellungnahme Enercon zu Schallemissionen 09 Stellungnahme Enercon zu Schattenemissionen 10 Gutachten zum Baugrund Dr. Schleicher & Partner Projekt Nr. 223 569 Rev.0 vom 13.11.2025 11 Gutachten Standorteignung TÜV Süd Bericht Nr. MS-2311-220-NRW-SC-de Rev. 01 vom 11.09.2025 12 Nachtrag zum Gutachten Standortgutachten TÜV Süd vom 29.01.2026 13 Stellungnahme Standorteignung Nachtrag TÜV Süd vom 01.09.2025 14 Allgemeines Brandschutzkonzept Enercon E 175 EP5 E1-HST Brandschutzbüro Tegtmeier BV Nr. E-175/EP5/162/HST vom 25.04.2025