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title: "Windenergie Rhedebrügge GmbH \u0026 Co. KG ändert Turm der Enercon-E-175-EP5-WEA in Borken, Rhedebrügge; Hybrid-Turm genehmigt Typenprüfung gültig bis 2030"
sdDatePublished: "2026-04-30T17:59:00Z"
source: "https://www.kreis-borken.de/de-wAssets/docs/kreisregion/bauen-ordnung/bauen-wohnen/oeffentliche-bekanntmachungen/Bescheide/2026-04-15-Immissionsschutz-Genehmigungsbescheid.pdf"
topics:
  - name: "environmental policy"
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  - name: "energy industry"
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locations:
  - "Münster"
  - "Borken"
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Windenergie Rhedebrügge GmbH & Co. KG ändert Turm der Enercon-E-175-EP5-WEA in Borken, Rhedebrügge; Hybrid-Turm genehmigt Typenprüfung gültig bis 2030

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Burloer Str. 93 D – 46325 Borken
Internet: http://www.kreis-borken.de
Fachabteilung: 63.3 – Anlagenbezogener
Immissionsschutz
Aktenzeichen: 63–00411/2026-broo
Auskunft erteilt: Silke Brooren
Durchwahl: 02861 – 681 6832
E-Mail: s.brooren@kreis-borken.de
Telefax: 02861 – 681 821730
Zimmer: 2360

Datum:

15.04.2026

Windenergie Rhedebrügge GmbH & Co. KG
Herrn Bernhard Niehaves
Hovesweg 19
46325 Borken

Ihr Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 29.01.2026
Änderung einer Windenergieanlage

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid

I.

Tenor

Sehr geehrter Herr Niehaves,

ich erteile Ihnen die Genehmigung, auf dem Grundstück in Borken, Gemarkung
Rhedebrügge, Flur 111, Flurstück 51, eine Windenergieanlage vom Typ Enercon E-175
EP5 E1 gemäß Ziffer 1.6 des Anhangs der 4. BImSchV zu ändern und geändert zu
betreiben.

Die Genehmigung ergeht nach den §§ 16b Abs. 7 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen (4. BImSchV). Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung folgende
behördlichen Entscheidungen ein.

- 2 -
II.

Umfang der Genehmigung

Die Änderungsgenehmigung erstreckt sich auf die Änderung des Turms zu einem Hybrid-
Stahlturm (HST) bei der folgenden Anlage:

WEA
Nr.
Typ
Nenn-
leistung
in kW
Naben-
höhe
in m
Rotordurch-
messer
in m
Standort
in ETRS89-UTM
Ost
Nord
1
Enercon E-175 EP5 E1 6.000
162
175
345797
5743137

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und
Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen.

Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen
erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

Die Änderungsgenehmigung ergeht unter den folgenden gegenüber der Genehmigung nach § 4
BImSchG geänderten bzw. ergänzten Nebenbestimmungen. Im Übrigen bleiben die Neben-
bestimmungen des Genehmigungsbescheides 63–02725/2024-tonf vom 02.01.2025 unberührt
und sind bei der geänderten Errichtung und dem geänderten Betrieb weiterhin einzuhalten.

III.

Vorbehalte, Bedingungen, Befristungen

1.
Befristung:

Diese Änderungsgenehmigung erlischt gemeinsam mit der Genehmigung nach § 4
BImSchG Az. 63–02725/2024-tonf vom 02.01.2025, wenn nicht innerhalb der dort
unter Ziffer III.1 genannten Frist mit dem Betrieb der WEA begonnen worden ist.

IV.

Weitere Nebenbestimmungen

1.
Die gutachterliche Stellungnahme zum Baugrund vom 13.11.2025 der Dr. Schleicher &
Partner Ingenieurgesellschaft mbH Projekt Nr. 223 569 Rev.0 ist zu beachten. Das
Baugrundgutachten, auf welches sich die gutachterliche Stellungnahme bezieht, ist vor
Baubeginn der Stadt Borken, Fachabteilung Bauordnung vorzulegen. Die der Auslegung
der WEA zugrundeliegenden Anforderungen an den Baugrund müssen vorhanden sein.

- 3 -
2.
Bei der Herstellung und beim Betreiben der Windenergieanlage ist die Typenprüfung des
TÜV SÜD Industrie Service GmbH Prüfnummer 4144246-19-d (Turm und Fundamente)
gültig bis 19.08.2030 zu beachten. Die Typenprüfungen und die dazugehörigen
gutachtlichen Stellungnahmen sind Bestandteil dieser Genehmigung und bei der
Ausführung und beim Betreiben der Anlage zu beachten. Vor Baubeginn ist der Stadt
Borken, Fachabteilung Bauordnung die zur Ausführung kommende Typenprüfung
vorzulegen (Änderung der Nebenbestimmung IV.2.6 des Genehmigungsbescheides 63–
02725/2024-tonf vom 02.01.2025).

3.
Das Gutachten zur Standorteignung gem. der DIBT-Richtlinie des TÜV Süd vom
11.09.2025 Bericht Nr. MS-2311-220-NRW-SC-de Rev. 01, sowie die Ergänzung zum
Gutachten vom 29.01.2026 ist zu beachten und die hier aufgeführten Auslegungswerte
müssen der Typenprüfung der beantragten WEA entsprechen.

V.

Kostenentscheidung

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt der Antragsteller. Sie werden aufgrund des
Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Hierzu ergeht ein
gesonderter Bescheid.

VI.

Begründung

Mit Eingangsdatum vom 29.01.2026 beantragten Sie die Änderung der Ausführung des Turms
auf den Enercon-eigenen HST (Hybrid-Stahlturm) für die genehmigte WEA in Borken
Rhedebrügge. Die beantragte Änderung hält den Rahmen des § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG
ein, so dass der dort genannte reduzierte Prüfumfang maßgeblich ist.

Für das Vorhaben ist nach der ZustVU die Zuständigkeit des Kreises Borken gegeben.

Die Antragsunterlagen haben nachstehenden Stellen zur Prüfung und Stellungnahme bzw. zur
Kenntnisnahme vorgelegen:

• Stadt Borken, Fachbereich 61

Diese Stelle hat die Unterlagen geprüft und keine Bedenken gegen die beantragte
Änderungsgenehmigung erhoben.

- 4 -
Der Nachweis der Standsicherheit erfolgt durch die Vorlage der Typenprüfung für den
geänderten Turmtyp, ein Turbulenzgutachten mit zugehöriger Lastrechnung und ein Baugrund-
gutachten.

Der Hersteller Enercon bestätigt, dass die Umstellung des Turmtyps vom Hybrid-Betonturm
zum Hybrid-Stahlturm bei gleichbleibenden Betriebsmodus keine Auswirkungen auf das
Schallemissionsverhalten der Windenergieanlage hat. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das
Schattenwurfverhalten der Windenergieanlage zu erwarten.

Die Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat ergeben, dass die Genehmigungs-
voraussetzungen nach § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG bei Beachtung der Bestimmungen dieses
Bescheides erfüllt werden. Gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG ist daher die Genehmigung zu erteilen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben werden.
Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Oberverwaltungsgericht
Münster, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, zu erheben.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Silke Brooren

- 5 -
Anhang I zum Genehmigungsbescheid 63 – 00411 2026 - broo vom 15.04.2026

Inhaltsverzeichnis

00
Inhaltsverzeichnis
01
Kurzbeschreibung
02
Antrag nach BImSchG
03
Vereinfachtes Verfahren Antrag auf öffentliche Bekanntmachung
04
Typenprüfung E-175 EP 5 HST Rev.1
05
Technisches Datenblatt General Design Conditions E-175 EP5 E1-6000 kW
06
Technische Datenblatt Flachgründung E-175-EP5-HST
07
Technische Beschreibung Turm Fundament E-175 EP5 HST
08
Stellungnahme Enercon zu Schallemissionen
09
Stellungnahme Enercon zu Schattenemissionen
10
Gutachten zum Baugrund Dr. Schleicher & Partner Projekt Nr. 223 569 Rev.0 vom
13.11.2025
11
Gutachten Standorteignung TÜV Süd Bericht Nr. MS-2311-220-NRW-SC-de Rev. 01
vom 11.09.2025
12
Nachtrag zum Gutachten Standortgutachten TÜV Süd vom 29.01.2026
13
Stellungnahme Standorteignung Nachtrag TÜV Süd vom 01.09.2025
14
Allgemeines Brandschutzkonzept Enercon E 175 EP5 E1-HST Brandschutzbüro
Tegtmeier BV Nr. E-175/EP5/162/HST vom 25.04.2025