Windenergie Marbecker Brook GbR Genehmigung zur Errichtung und Betrieb zweier Windenergieanlagen in Borken-Marbeck; 12 MW Gesamtnennleistung genehmigt

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Burloer Str. 93 D – 46325 Borken Internet: http://www.kreis-borken.de Fachabteilung: 63.3 – Anlagenbezogener Immissionsschutz Aktenzeichen: 63–00412/2026-broo Auskunft erteilt: Silke Brooren Durchwahl: 02861 – 681 6832 E-Mail: s.brooren@kreis-borken.de Telefax: 02861 – 681 821730 Zimmer: 2360

Datum:

22.04.2026

Firma Windenergie Marbecker Brook GbR Herrn Markus Bierman Essriege 23 46325 Borken

Ihr Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 29.01.2026 Änderung der geplanten Windenergieanlagen

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid

I. Tenor

Sehr geehrter Herr Bierman,

ich erteile Ihnen die Genehmigung, auf dem Grundstück in 46325 Borken, Gemarkung Marbeck, Flur 17, Flurstücke 32, 5, zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 E1 NH 162 gemäß Ziffer 1.6 des Anhangs der 4. BImSchV zu errichten und zu betreiben.

Die Genehmigung ergeht nach den §§ 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

  • 2 - II. Umfang der Genehmigung

Die Änderungsgenehmigung erstreckt sich auf die Änderung des Turms zu einem Hybrid- Stahlturm (HST) bei den folgenden Anlagen in Borken Marbeck:

WEA Nr. Typ Nenn- leistung in kW Naben- höhe in m Rotordurch- messer in m Standort in ETRS89-UTM Ost Nord 1 Enercon E-175 EP5 E1 6.000 162 175 353036 5740190 2 Enercon E-175 EP5 E1 6000 162 175 353729 5739720

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen.

Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

Die Änderungsgenehmigung ergeht unter den folgenden gegenüber der Genehmigung nach § 4 BImSchG geänderten bzw. ergänzten Nebenbestimmungen. Im Übrigen bleiben die Neben- bestimmungen des Genehmigungsbescheides 63–02708/2024-tonf vom 02.01.2025 unberührt und sind bei der geänderten Errichtung und dem geänderten Betrieb weiterhin einzuhalten.

III. Vorbehalte, Bedingungen, Befristungen

Befristung:

Diese Änderungsgenehmigung erlischt gemeinsam mit der Genehmigung nach § 4 BImSchG Az. 63–02708/2024-tonf vom 02.01.2025, wenn nicht innerhalb der dort unter Ziffer III.1 genannten Frist mit dem Betrieb der WEA begonnen worden ist.

IV. Weitere Nebenbestimmungen

Die gutachterliche Stellungnahme zum Baugrund vom 14.11.2025 der Dr. Schleicher & Partner Ingenieurgesellschaft mbH Projekt Nr. 224-040 Rev.0 ist zu beachten. Das Baugrundgutachten, auf welches sich die gutachterliche Stellungnahme bezieht, ist vor Baubeginn der Stadt Borken, Fachabteilung Bauordnung vorzulegen. Die der Auslegung der WEA zugrundeliegenden Anforderungen an den Baugrund müssen vorhanden sein.

  • 3 -

Das zu den Bauvorlagen gehörige generalisierte Brandschutzkonzept vom Brandschutzbüro Tegtmeier für die Errichtung von Windenergieanlagen der Reihe “ENERCON E-175 EPS mit 162 m Nabenhöhe vom 25.04.2025 ist Bestandteil der Baugenehmigung. Die darin beschriebenen Maßnahmen zum Brandschutz müssen bei der Bauausführung und dem Betrieb vollumfänglich beachtet werden.

Bei der Herstellung und beim Betreiben der Windenergieanlagen ist die Typenprüfung des TÜV SÜD Industrie Service GmbH Prüfnummer 4144246-19-d Rev. 1 (Turm und Fundamente) gültig bis 19.08.2030 zu beachten. Die Typenprüfungen und die dazugehörigen gutachtlichen Stellungnahmen sind Bestandteil dieser Genehmigung und bei der Ausführung und beim Betreiben der Anlage zu beachten. Vor Baubeginn ist der Stadt Borken, Fachabteilung Bauordnung die zur Ausführung kommende Typenprüfung vorzulegen.

Das Gutachten zur Standorteignung gem. der DIBT-Richtlinie der I17 Wind GmbH vom 29.05.2024 Bericht Nr. I17-SE-2024-333, sowie die Ergänzung zum Gutachten vom 19.01.2026 ist zu beachten und die hier aufgeführten Auslegungswerte müssen der Typenprüfung der beantragten WEA entsprechen.

VI. Kostenentscheidung

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt der Antragsteller. Sie werden aufgrund des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Hierzu ergeht ein gesonderter Bescheid.

VII. Begründung

Am 29.01.2026 beantragten Sie die Genehmigung für Änderung der Ausführung der geplanten Hybridtürme (HT) in zwei Hybrid-Stahltürme (HST) für die genehmigten WEA in Borken Marbeck. Die beantragte Änderung hält den Rahmen des § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG ein, so dass der dort genannte reduzierte Prüfumfang maßgeblich ist.

Für das Vorhaben ist nach der ZustVU die Zuständigkeit des Kreises Borken gegeben.

Die Antragsunterlagen haben nachstehenden Stellen zur Prüfung und Stellungnahme bzw. zur Kenntnisnahme vorgelegen:

• Stadt Borken, Fachbereich 61

Diese Stellen haben die Unterlagen geprüft und keine Bedenken gegen die beantragte Erteilung der Genehmigung erhoben.

  • 4 -

Der Nachweis der Standsicherheit erfolgt durch die Vorlage der Typenprüfung für den geänderten Turmtyp, ein Turbulenzgutachten mit zugehöriger Lastrechnung und ein Baugrund- gutachten.

Der Hersteller Enercon bestätigt, dass die Umstellung des Turmtyps vom Hybrid-Betonturm zum Hybrid-Stahlturm bei gleichbleibenden Betriebsmodus keine Auswirkungen auf das Schallemissionsverhalten der Windenergieanlage hat. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das Schattenwurfverhalten der Windenergieanlage zu erwarten.

Die Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat ergeben, dass die Genehmigungs- voraussetzungen nach § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG bei Beachtung der Bestimmungen dieses Bescheides erfüllt werden. Gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG ist daher die Genehmigung zu erteilen.

VIII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Oberverwaltungsgericht Münster, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, zu erheben.

Freundliche Grüße Im Auftrag

Silke Brooren

  • 5 - Anhang I zum Genehmigungsbescheid 63 – 00412 2026 - broo

Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis A_01 Kurzbeschreibung A_02 Antrag nach BImSchG A_03 Hindernisangabe Luftfahrtbehörde A_04 Antragsformular Luftfahrt A_05 Vereinfachtes Verfahren Antrag auf öffentliche Bekanntmachung

B_01 Typenprüfung E-175 EP 5 HST Rev.1 B_02 Technisches Datenblatt General Design Conditions E-175 EP5 E1-6000 kW B_03 Technische Datenblatt Flachgründung E-175-EP5-HST B_04 Technische Beschreibung Turm Fundament E-175 EP5 HAST

C_01 Stellungnahme Enercon zu Schallemissionen C_02 Stellungnahme Enercon zu Schattenemissionen C_03 Ergänzende Stellungnahme zur Standorteignung I17 Wind GmbH vom 19.01.2026 C_04 Gutachten zur Standorteignung Nr. I17-SE-2024-333 vom 29.05.2024 C_05 Baugrundgutachten Dr. Schleicher & Partner Nr. 224-040 Rev.0 vom 14.11.2025 C_06 Allgemeines Brandschutzkonzept Enercon E 175 EP5 E1-HST Brandschutzbüro Tegtmeier BV Nr. E-175/EP5/162/HST vom 25.04.2025