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title: "Windenergie Marbecker Brook GbR Genehmigung zur Errichtung und Betrieb zweier Windenergieanlagen in Borken-Marbeck; 12 MW Gesamtnennleistung genehmigt"
sdDatePublished: "2026-04-30T17:59:00Z"
source: "https://www.kreis-borken.de/de-wAssets/docs/kreisregion/bauen-ordnung/bauen-wohnen/oeffentliche-bekanntmachungen/Bescheide/2026-04-22-Immissionsschutzrechtlicher-Genehmigungsbescheid.pdf"
topics:
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "energy industry"
    identifier: "medtop:20000261"
  - name: "infrastructure projects"
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locations:
  - "Borken"
  - "Münster"
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Windenergie Marbecker Brook GbR Genehmigung zur Errichtung und Betrieb zweier Windenergieanlagen in Borken-Marbeck; 12 MW Gesamtnennleistung genehmigt

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Burloer Str. 93 D – 46325 Borken
Internet: http://www.kreis-borken.de
Fachabteilung: 63.3 – Anlagenbezogener
Immissionsschutz
Aktenzeichen: 63–00412/2026-broo
Auskunft erteilt: Silke Brooren
Durchwahl: 02861 – 681 6832
E-Mail: s.brooren@kreis-borken.de
Telefax: 02861 – 681 821730
Zimmer: 2360

Datum:

22.04.2026

Firma
Windenergie Marbecker Brook GbR
Herrn Markus Bierman
Essriege 23
46325 Borken

Ihr Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 29.01.2026
Änderung der geplanten Windenergieanlagen

Immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbescheid

I.
Tenor

Sehr geehrter Herr Bierman,

ich erteile Ihnen die Genehmigung, auf dem Grundstück in 46325 Borken, Gemarkung
Marbeck, Flur 17, Flurstücke 32, 5, zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-175
EP5 E1 NH 162 gemäß Ziffer 1.6 des Anhangs der 4. BImSchV zu errichten und zu
betreiben.

Die Genehmigung ergeht nach den §§ 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen (4. BImSchV).

- 2 -
II.
Umfang der Genehmigung

Die Änderungsgenehmigung erstreckt sich auf die Änderung des Turms zu einem Hybrid-
Stahlturm (HST) bei den folgenden Anlagen in Borken Marbeck:

WEA
Nr.
Typ
Nenn-
leistung
in kW
Naben-
höhe
in m
Rotordurch-
messer
in m
Standort
in ETRS89-UTM
Ost
Nord
1
Enercon E-175 EP5 E1 6.000
162
175
353036
5740190
2
Enercon E-175 EP5 E1 6000
162
175
353729
5739720

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und
Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen.

Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen
erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

Die Änderungsgenehmigung ergeht unter den folgenden gegenüber der Genehmigung nach § 4
BImSchG geänderten bzw. ergänzten Nebenbestimmungen. Im Übrigen bleiben die Neben-
bestimmungen des Genehmigungsbescheides 63–02708/2024-tonf vom 02.01.2025 unberührt
und sind bei der geänderten Errichtung und dem geänderten Betrieb weiterhin einzuhalten.

III.
Vorbehalte, Bedingungen, Befristungen

1.
Befristung:

Diese Änderungsgenehmigung erlischt gemeinsam mit der Genehmigung nach § 4
BImSchG Az. 63–02708/2024-tonf vom 02.01.2025, wenn nicht innerhalb der dort
unter Ziffer III.1 genannten Frist mit dem Betrieb der WEA begonnen worden ist.

IV.
Weitere Nebenbestimmungen

1.
Die gutachterliche Stellungnahme zum Baugrund vom 14.11.2025 der Dr. Schleicher &
Partner Ingenieurgesellschaft mbH Projekt Nr. 224-040 Rev.0 ist zu beachten. Das
Baugrundgutachten, auf welches sich die gutachterliche Stellungnahme bezieht, ist vor
Baubeginn der Stadt Borken, Fachabteilung Bauordnung vorzulegen. Die der Auslegung
der WEA zugrundeliegenden Anforderungen an den Baugrund müssen vorhanden sein.

- 3 -

2.
Das
zu
den
Bauvorlagen
gehörige
generalisierte
Brandschutzkonzept
vom
Brandschutzbüro Tegtmeier für die Errichtung von Windenergieanlagen der Reihe
"ENERCON E-175 EPS mit 162 m Nabenhöhe vom 25.04.2025 ist Bestandteil der
Baugenehmigung. Die darin beschriebenen Maßnahmen zum Brandschutz müssen bei der
Bauausführung und dem Betrieb vollumfänglich beachtet werden.

3.
Bei der Herstellung und beim Betreiben der Windenergieanlagen ist die Typenprüfung
des TÜV SÜD Industrie Service GmbH Prüfnummer 4144246-19-d Rev. 1 (Turm und
Fundamente) gültig bis 19.08.2030 zu beachten. Die Typenprüfungen und die
dazugehörigen gutachtlichen Stellungnahmen sind Bestandteil dieser Genehmigung und
bei der Ausführung und beim Betreiben der Anlage zu beachten. Vor Baubeginn ist der
Stadt Borken, Fachabteilung Bauordnung die zur Ausführung kommende Typenprüfung
vorzulegen.

4.
Das Gutachten zur Standorteignung gem. der DIBT-Richtlinie der I17 Wind GmbH vom
29.05.2024 Bericht Nr. I17-SE-2024-333, sowie die Ergänzung zum Gutachten vom
19.01.2026 ist zu beachten und die hier aufgeführten Auslegungswerte müssen der
Typenprüfung der beantragten WEA entsprechen.

VI.
Kostenentscheidung

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt der Antragsteller. Sie werden aufgrund des
Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzt. Hierzu ergeht ein
gesonderter Bescheid.

VII.
Begründung

Am 29.01.2026 beantragten Sie die Genehmigung für Änderung der Ausführung der geplanten
Hybridtürme (HT) in zwei Hybrid-Stahltürme (HST) für die genehmigten WEA in Borken
Marbeck. Die beantragte Änderung hält den Rahmen des § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG ein, so
dass der dort genannte reduzierte Prüfumfang maßgeblich ist.

Für das Vorhaben ist nach der ZustVU die Zuständigkeit des Kreises Borken gegeben.

Die Antragsunterlagen haben nachstehenden Stellen zur Prüfung und Stellungnahme bzw. zur
Kenntnisnahme vorgelegen:

• Stadt Borken, Fachbereich 61

Diese Stellen haben die Unterlagen geprüft und keine Bedenken gegen die beantragte Erteilung
der Genehmigung erhoben.

- 4 -

Der Nachweis der Standsicherheit erfolgt durch die Vorlage der Typenprüfung für den
geänderten Turmtyp, ein Turbulenzgutachten mit zugehöriger Lastrechnung und ein Baugrund-
gutachten.

Der Hersteller Enercon bestätigt, dass die Umstellung des Turmtyps vom Hybrid-Betonturm
zum Hybrid-Stahlturm bei gleichbleibenden Betriebsmodus keine Auswirkungen auf das
Schallemissionsverhalten der Windenergieanlage hat. Ebenso sind keine Auswirkungen auf das
Schattenwurfverhalten der Windenergieanlage zu erwarten.

Die Prüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat ergeben, dass die Genehmigungs-
voraussetzungen nach § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG bei Beachtung der Bestimmungen dieses
Bescheides erfüllt werden. Gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG ist daher die Genehmigung zu erteilen.

VIII.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben werden.
Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Oberverwaltungsgericht
Münster, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, zu erheben.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Silke Brooren

- 5 -
Anhang I zum Genehmigungsbescheid 63 – 00412 2026 - broo

Inhaltsverzeichnis

00

Inhaltsverzeichnis
A_01
Kurzbeschreibung
A_02
Antrag nach BImSchG
A_03
Hindernisangabe Luftfahrtbehörde
A_04
Antragsformular Luftfahrt
A_05
Vereinfachtes Verfahren Antrag auf öffentliche Bekanntmachung

B_01
Typenprüfung E-175 EP 5 HST Rev.1
B_02
Technisches Datenblatt General Design Conditions E-175 EP5 E1-6000 kW
B_03
Technische Datenblatt Flachgründung E-175-EP5-HST
B_04
Technische Beschreibung Turm Fundament E-175 EP5 HAST

C_01
Stellungnahme Enercon zu Schallemissionen
C_02
Stellungnahme Enercon zu Schattenemissionen
C_03
Ergänzende Stellungnahme zur Standorteignung I17 Wind GmbH vom 19.01.2026
C_04
Gutachten zur Standorteignung Nr. I17-SE-2024-333 vom 29.05.2024
C_05
Baugrundgutachten Dr. Schleicher & Partner Nr. 224-040 Rev.0 vom 14.11.2025
C_06
Allgemeines Brandschutzkonzept Enercon E 175 EP5 E1-HST Brandschutzbüro
Tegtmeier BV Nr. E-175/EP5/162/HST vom 25.04.2025