Landkreis Sonneberg Haushaltssatzung 2026/2027; Doppelhaushalt 2026/2027
Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 30. April 2026 37. Jahrgang Ausgabe 03/2026 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für 2026 und 2027 (Doppelhaushalt 2026/2027)��������������������� 2
- Satzung zur Änderung der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Sonneberg vom 25.02.2020���������������������������������������������������������������������������������������������������� 3 Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 01.04.2026����������������������������������������������������������������������� 3 Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses des Kreistages Sonneberg vom 26.01.2026������������������������������� 4 Bekanntmachung des Amts für Abfallwirtschaft: öffentliche Auslegung des Jahresberichts 2025 für die ehemalige Hausmülldeponie Mengersgereuth-Hämmern����������������������������������������������������������������������� 4 Bekanntmachung des Gesundheitsamts: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 12 der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer��������������������������������������������������������������������������������������������� 4 Informationen des Gesundheitsamtes Sonneberg zum Badegewässer „Waldbad Bernhardsthal“������������������������������������ 4 Information des Umweltamtes: Bitte melden Sie Standorte des Riesenbärenklaus��������������������������������������������������������� 5 Beschlüsse des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ vom 17.03.2026�������������������������������������������� 5 Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Sonneberger Ausbildungszentrum“ für das Haushaltsjahr 2026���������������� 6 Bekanntmachung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz���������������������������������������������������� 6 Impressum Herausgeber: Landkreis Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg – vertreten durch den Landrat Redaktion: Landratsamt Sonneberg, Pressestelle (Telefon: 03675 871-560, E-Mail: pressestelle@lkson.de) Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendungen erfolgen nicht. Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder sonstiger öffentlicher Institutionen und weiterer Verbände zeichnen diese selbst verantwortlich. Für Schäden, die durch Druckfehler, fehlerhafte oder unterbliebene Einträge entstehen, wird nicht gehaftet. Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau Gedruckte Auflage: 500 Exemplare Erscheinungsweise: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich. Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird elektronisch im Internet auf www.kreis-sonneberg.de veröffent- licht. Das dort eingestellte elektronische PDF-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Nutzung des elektronischen Dokuments ist kostenfrei. Das Amtsblatt kann im Einzelbezug oder im Abonnement auf Selbstkostenbasis beim Verlag bezogen werden. Kontakt: LINUS WITTICH Medien KG, Telefon: 03677/205031, E-Mail: t.brauer@WITTICH-langewiesen.de Darüber hinaus werden im Landratsamt Sonneberg kostenfreie Papierausgaben des Kreisamtsblattes zur Mitnahme ausgelegt und auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten Freiexemplare mit der Bitte um Auslage in den Rathäusern. Ergänzend ist für interessierte Bürger die Einsicht bzw. der Ausdruck des Kreisamtsblatts während der behördlichen Öffnungszeiten des Landratsamtes möglich. Öffnungszeiten Landratsamt Sonneberg (Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg): Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 17:30 Uhr Hinweis zu Anlagen: Sofern Anlagen Bestandteil von Bekanntmachungen des Landkreises Sonneberg sind, werden diese im Landratsamt Sonneberg zur Einsicht ausgelegt. Diese können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Öffentliche Sitzungstermine Zeit Sitzung / Ort 13.05.2026 15:00 Uhr Kreisausschuss des Kreistages Sonneberg / Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Sitzungssaal 20.05.2026 15:00 Uhr Ausschuss für Bau und Vergabe des Kreistages Sonneberg / Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zi. 240 27.05.2026, 15:00 Uhr Kreisausschuss des Kreistages Sonneberg / Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Sitzungssaal 03.06.2026 16:00 Uhr Ausschuss für Bau und Vergabe des Kreistages Sonneberg / Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zi. 240 10.06.2026, 15:00 Uhr Kreistag Sonneberg / Staatliches Gymnasium „Hermann Pistor“ Sonneberg, Dammstraße 50, 96515 Sonneberg, Speisesaal Die Tagesordnungen werden rechtzeitig vorab online im Ratsinformationssystem veröffentlicht: www.kreis-sonneberg.de > Bürgerservice > Ratsinformationssystem > Sitzungen
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- 2 - Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Jahr 2026 und 2027 Gemäß §§ 114 i.V.m. 55 Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) er- lässt der Landkreis Sonneberg folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushalts- jahre 2026 und 2027 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2026 mit 107.333.796 € im Jahr 2027 mit 107.975.091 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2026 mit 14.563.014 € im Jahr 2027 mit 15.696.537 € ab. § 2 Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen nach § 63 ThürKO ist in den Haus- haltsjahren 2026 und 2027 nicht vorgesehen. Nachrichtlich: Die Kreditaufnahme nach dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 beträgt im Jahr 2026 3.935.000 € Im Jahr 2027 4.761.180 € § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird im Jahr 2026 mit 1.000.000 € im Jahr 2027 mit 0 € festgesetzt. § 4 Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeck- ten Finanzbedarfs, der nach §§ 25 ff. Thüringer Finanz- ausgleichsgesetz auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden umzulegen ist, wird für das Jahr 2026 auf 29.993.694 € bei einem Hebesatz von 42,179 v. H. und für das Jahr 2027 auf 31.407.879 € bei einem Hebesatz von 42,179 v. H. festgesetzt § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird im Jahr 2026 mit 15.000.000 € im Jahr 2027 mit 15.000.000 € festgesetzt. § 6 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sonneberg, den 29.04.2026 Landkreis Sonneberg Robert Sesselmann (Siegel) Landrat Beschluss und Genehmigungsvermerk zur Haushaltssatzung 2026/2027 des Landkreises Sonneberg Die Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für die Haushaltsjahre 2026/2027 wurde in der Sitzung des Kreis- tages am 25.02.2026 beschlossen und umgehend beim Thüringer Landesverwaltungsamt zur Anzeige gebracht. Mit Schreiben vom 01.04.2026 wurde mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung 2026/2027 keine genehmigungspflich- tigen Bestandteile enthält. Allerding seien die Festsetzun- gen der Verpflichtungsermächtigungen in § 3 sowie der Kassenkredite in § 5 der Haushaltssatzung fehlerhaft. Eine Haushaltssatzung für zwei Jahre hat diese Festsetzungen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 5 Thür- KO jeweils nach Jahren getrennt zu enthalten, was bei der am 25.02.2026 beschlossenen Haushaltssatzung nicht der Fall war. Daher ist ein nochmaliger Beschluss des Kreis- tags über die i.S.v. § 55 Abs. 1 Satz 2 ThürKO geänderte Haushaltssatzung zu fassen. Der sog. Beitrittsbeschluss wurde in der Kreistagssitzung am 29.04.2026 gefasst. Die Haushaltssatzung wurde sodann unter dem 29.04.2026 ausgefertigt. Hinweise Nach § 57 Abs. 3 Satz 2 ThürKO ist gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Haushaltsplan zwei Wochen lang öffentlich auszulegen und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten. Die Haushaltssatzung 2026/2027 des Landkreises Sonne- berg und der Haushaltsplan 2026/2027 liegen in der Zeit vom 30.04.2026 bis zum 18.05.2026 im Dienstgebäude des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Zimmer 237 während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Sonneberg zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan 2025 wird bis zur Be- schlussfassung über die Jahresrechnung des Haushalts- jahres 2025 zur Einsichtnahme bereit gehalten. Außerdem kann die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg einge- sehen werden. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg schriftlich, unter Angabe der Gründe, geltend gemacht werden. Werden solche nicht in- nerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntma- chung geltend gemacht, so sind die Verstöße unbeachtlich. Sonneberg, den 29.04.2026 Robert Sesselmann Landrat
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- Satzung zur Änderung der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Sonneberg vom 25.02.2020 Aufgrund der §§ 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Ach- tes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
- April 2025 (BGBl. I Nr. 107) i. V. m. § 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (Thür- KJHAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Februar 2009 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234) und § 98 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) hat der Kreistag des Land- kreises Sonneberg in seiner Sitzung am 25. Februar 2026 folgende Änderung der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Sonneberg vom 25.02.2020 beschlossen:
§ 2 Absatz 2 a) der Satzung wird wie folgt geändert: a) die Aufgaben, die sich aus den §§ 2 ff. des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in der jeweils gelten- den Fassung sowie den §§ 11, 12, 14, 15a, 16, 17, 19, 20 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausfüh- rungsgesetzes (ThürKJHAG) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, 2. § 7 der Satzung wird wie folgt geändert: (1) Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfe- ausschuss an: 1. die Leitung der Verwaltung der Gebietskörper- schaft oder an ihrer Stelle eine von ihr mit der Vertretung beauftragte Person, 2. die Leitung der Verwaltung des Jugendamtes, im Falle der Verhinderung die geschäftsordnungs- mäßige Vertretung, 3. die für die Jugendarbeit zuständige Fachkraft des Jugendamtes, 4. die/der Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Landkreises, 5. die/der Beauftragte für die Integration, Migration und Flüchtlinge des Landkreises, 6. die/der Beauftragte für Menschen mit Behinde- rungen des Landkreises, (2) In den Jugendhilfeausschuss entsenden je ein weite- res beratendes Mitglied: 1. das Amtsgericht aus der mit Familien- oder Ju- gendsachen befassten Richterschaft; 2. die Bundesagentur für Arbeit; 3. das Jobcenter Landkreis Sonneberg; 4. das für den Landkreis zuständige Schulamt aus der Lehrerschaft; 5. die Polizeibehörde aus den mit Jugendsachen befassten Polizeibeamten; 6. das Gesundheitsamt aus der Ärzteschaft; 7. die evangelische Kirche; 8. die katholische Kirche; 9. die Gesamtelternvertretung der Kindertagesein- richtungen des Landkreises (3) Die Kreisschülervertretungen entsenden als weitere beratende Mitglieder zwei Vertreter, die unterschied- lichen Schularten angehören. (4) In den Jugendhilfeau