Ärztinnen und Ärzte legen Eigenerklärung zur Vorhaltepauschale Quartal 1/2026 im KVBB-Mitgliederportal vor; Frist 31. Mai 2026 für Einreichung Eigenerklärung zur Vorhaltepauschale Quartal 1/2026 Aktualisiert am: 30.04.2026, 10:11 Uhr Eigenerklärung zur Vorhaltepauschale Quartal 1 Im Mitgliederportal bis zum 31. Mai 2026 möglich Ein Kriterium zur Errechnung des Zuschlages zur hausärztlichen Vorhaltepauschale GOP 03040 EBM ab 1. Januar 2026 ist die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln gemäß Nr. 4 der Qualitätssicherungsrichtlinien der KBV gemäß § 75 Abs. 7 SGB V. Als „regelmäßig“ gilt nach Auslegung der KVBB die Teilnahme an mindestens zwei Qualitätszirkeln im Jahr. Die Bestätigung zur Teilnahme an Qualitätszirkeln erfolgt mit einer gesonderten Eigenerklärung imMitgliederportal(nur über das Sichere Netz der KVen zu öffnen) quartalsweise mit der Abgabe der Quartalsabrechnung in der entsprechenden Frist. Für die Abrechnung des ersten Quartals 2026 ist darüber hinaus eine Übermittlung der Eigenerklärung bis zum 31. Mai 2026 möglich. --- Source: https://www.kvbb.de/praxis/aktuelles/news-detail/meldung-eigenerklaerung-zur-vorhaltepauschale-quartal-12026 sdDatePublished: 2026-04-30T09:04:00Z Topics: healthcare policy, medical service, health care provider Locations: Brandenburg