Untere Landwirtschaftsbehörde entscheidet Genehmigung zum Verkauf eines Grundstücks in Trossin-Dahlenberg, Flur 1; Bis 13.05.2026 Erwerbsinteresse melden
Öffentlicher Hinweis Reg.-Nr. 199/2026 - Landkreis Nordsachsen
Di: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Do: 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf des nachstehenden Grundstückes nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:
Gemarkung: Gemeinde Trossin - Dahlenberg, Flur 1(detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Öffentlichen Hinweis)
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
bis zum13.05.2026ihr Erwerbsinteresseschriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.