Beteiligungsfonds Baden-Württemberg gewährt stille Beteiligung an Maschinenbauunternehmen in Baden-Württemberg; Totalausfall der stillen Beteiligung von 2,495 Mio Euro

Drucksache 17 / 10363

Landtag von Baden-Württemberg 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10363 28.4.2026 1 Eingegangen: 28.4.2026 / Ausgegeben: 30.4.2026 Schreiben des Ministeriums für Finanzen vom 27. April 2026, Az.: FM5-3258- 659/27 und FM5-3258-659/28: Nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Beteiligungsfondsgesetz Baden-Württemberg (BetFoG) in Verbindung mit § 36 Satz 1 Beteiligungsfondsverordnung legt das Ministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus dem Landtag jährlich eine Übersicht über den Stand der Stabilisierungs­ maßnahmen und die Jahresrechnung nach § 12 BetFoG vor. Als Anlage übersende ich den Bericht zum Stand der Stabilisierungsmaßnahmen des Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in 2026 und zur Jahresrechnung 2025. Engling Ministerialdirektor Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung nach § 13 Absatz 1 Gesetz zur Er­ richtung eines Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württem­ berg (Beteiligungsfondsgesetz Baden-Württemberg – BetFoG) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 17 / 10363 2 Anlage Beteiligungsfonds Baden-Württemberg – Stand: 31. März 2026 Gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg (Beteiligungsfondsgesetz Baden-Württemberg – BetFoG) in Verbindung mit § 36 Satz 1 der Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und des Ministeriums für Finanzen zur Durch­ führung und Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen nach dem Beteiligungs­ fondsgesetz Baden-Württemberg (Beteiligungsfondsverordnung – BetFoVO) legt das Ministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirt­ schaft, Arbeit und Tourismus dem Landtag die Übersicht über den Stand der Sta­ bilisierungsmaßnahmen des Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in 2026 und dessen Jahresrechnung 2025 nach § 12 BetFoG vor:

  1. Übersicht über den Stand der Stabilisierungsmaßnahmen in 2026 Der Beteiligungsfonds Baden-Württemberg gewährte einem Maschinenbauun­ ternehmen eine Stabilisierungsmaßnahme in Höhe von 2,495 Millionen Euro in Form einer stillen Beteiligung. Das Maschinenbauunternehmen stellte im Som­ mer 2025 beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirm­ verfahrens in Eigenverwaltung. Im Zuge der Erstellung des Insolvenzplans er­ gab sich eine Fortführungslösung für das Unternehmen durch den Einstieg eines Investors. Die Gläubigerversammlung nahm Ende 2025 den Insolvenzplan in Form der Fortführungslösung an. Der Insolvenzplan erlangte Anfang Januar 2026 Rechtskraft. Für den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg als nachrangiger Eigenkapital­ geber bedeutet dies einen Totalausfall der stillen Beteiligung in Höhe von 2,495 Millionen Euro. Die stille Einlage war als Nachrangkapital auszugestalten, da nur auf diesem Weg die von BetFoG und BetFoVO vorgesehene Qualifikation als Eigenkapital erreicht werden konnte. Bei Nachrangkapital ist nur dann eine Zahlung im Rahmen des Insolvenzverfahrens zulässig, wenn die gewöhnlichen Gläubiger vollständig befriedigt werden. Diese vollständige Befriedigung konnte im Insolvenzplanverfahren nicht erzielt werden. Das Erlöschen der stillen Beteiligung mit Rechtskraft des Insolvenzplans führt zur Beendigung der (einzigen) Stabilisierungsmaßnahme des Beteiligungsfonds Baden-Württemberg. § 35 S. 1 und 2 BetFoVO sieht vor, dass der Beteiligungsfonds Baden-Württem­ berg spätestens ein Jahr nach Beendigung der letzten Stabilisierungsmaßnahme durch Rechtsverordnung des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aufzulösen ist. Vor diesem Hintergrund muss der Beteiligungsfonds Baden-Württemberg spätestens mit Ablauf des Jahres 2026 abgewickelt und aufgelöst werden.
  2. Jahresrechnung 2025 nach § 12 BetFoG Die Jahresrechnung 2025 des Beteiligungsfonds Baden-Württemberg nach § 12 BetFoG ist im Folgenden aufgeführt:

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Anlage

  • Jahresrechnung 2025 - I. Berechnung der Einnahmen und Ausgaben in Euro in % des Fondsvermögens (Stand: 31.12.2025)
  1. Einnahmen Zuführung an den Beteiligungsfonds 0 0,00 Vergütungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen* 208.956 3,04 Kostenerstattung des Unternehmens 24.950 0,36 Einnahmen aus Beendigung der Rekapitalisierungsmaßnahme 0 0,00 Insgesamt 233.906 3,41
  2. Ausgaben Entnahme für Landeshaushalt 0 0 Verwaltungsaufwendungen*** 22.964 0,33 Insgesamt 22.964 0,33 II. Bestand des Fondsvermögens Bestand des Sondervermögens insgesamt zum 31.12.2025 6.869.250 100,00 nachrichtlich: Sondervermögen Stand 31.12.2024 6.658.308 Zuführung aus dem Landeshaushalt in 2020 1.000.000.000 Zuführung zum Landeshaushalt in 2022 990.700.000 Beteiligungsfonds des Landes Baden-Württemberg
  • Vergütungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen (§ 10 Abs. 2 und 3 BetFoVO) setzen sich zusammen aus Mindestvergütung für die stille Einlage und gewinnabhängiger Vergütung für die stille Einlage. Die Vergütungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen i.H.v. 208.956,25 Euro entfallen auf das Geschäftsjahr 2023/2024. ** Die Kostenerstattung bezieht sich auf pauschale Verwaltungskosten, § 24 Abs. 6 BetFoVO. *** Verwaltungsaufwendungen i.H.v. 22.963,61 Euro betrafen 2024, flossen aber aufgrund späterer Rechnungsstellung in 2025 ab und sind daher in der Jahresrechnung 2025 aufzunehmen. Verwaltungsaufwendungen für das Jahr 2025 und 2026 sind aufgrund ausstehender Rechnungsstellung in der Abschlussrechnung aufzunehmen.