Bundesarchitektenkammer e. V. fordert Nichteinführung des § 246e BauGB in Deutschland; Verhinderung der Einführung des § 246e BauGB

Lobbyregister-Stellungnahme SG2511040004 von “Bundesarchitektenkammer e. V.”

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Zu Regelungsvorhaben:Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB. BauGB so ändern, dass es zukunftsfest ist und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärkt

Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern

Bereitgestellt von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 04.11.2025

Versendet am 02.09.2025 an:BundestagGremien[alle SG dorthin]

1084(Vorgang)[alle SG hierzu]Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur WohnraumsicherungZuständiges Ministerium:BMWSB[alle SG hierzu]

Bauwesen und Bauwirtschaft[alle SG hierzu]

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