Bundesarchitektenkammer e. V. fordert Nichteinführung des § 246e BauGB in Deutschland; Verhinderung der Einführung des § 246e BauGB Lobbyregister-Stellungnahme SG2511040004 von "Bundesarchitektenkammer e. V." Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Zu Regelungsvorhaben:Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB. BauGB so ändern, dass es zukunftsfest ist und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärkt Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern Bereitgestellt von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 04.11.2025 Versendet am 02.09.2025 an:BundestagGremien[alle SG dorthin] 1084(Vorgang)[alle SG hierzu]Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur WohnraumsicherungZuständiges Ministerium:BMWSB[alle SG hierzu] Bauwesen und Bauwirtschaft[alle SG hierzu] Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter Inhalte beruhen auf Angaben der IV -Infos 1084(Vorgang)[alle SG hierzu]Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur WohnraumsicherungZuständiges Ministerium:BMWSB[alle SG hierzu] --- Source: https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/stellungnahmengutachtensuche/SG2511040004/288576 sdDatePublished: 2026-04-30T00:58:00Z Topics: lobbying Locations: Germany