WerteInitiative e.V. – Regelungsvorhaben: Sympathiewerbung für Terrorismus ins StGB aufnehmen – Deutschland; Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024044 29.04.2026 14:45:40
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R001599/RV0024044 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 14:45 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Sympathiewerbung für Terrorismus ins StGB aufnehmen Aktuell seit 29.04.2026 14:45:40 Angegeben von: am 28.04.2026
WerteInitiative e.V. (R001599) Beschreibung: Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Betroffene Interessenbereiche (3)
Extremismusbekämpfung [alle RV hierzu]
Strafrecht [alle RV hierzu]
Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)
StGB [alle RV hierzu]
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2604290033 PDF - 6 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 28.04.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]