Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zum Gebäudetyp-E-Gesetz in Deutschland; Erleichterung von Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik Lobbyregister-Stellungnahme SG2604200034 von "Bundesarchitektenkammer e. V." Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren? Inhalt dieser Seite melden(Mehr Informationen) Zu Regelungsvorhaben:Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E. Bereitgestellt von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 29.04.2026 Versendet am 15.01.2026 an:BundesregierungBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)[alle SG dorthin]Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)[alle SG dorthin] BundesregierungBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)[alle SG dorthin]Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)[alle SG dorthin] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)[alle SG dorthin] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)[alle SG dorthin] 13959(Vorgang)[alle SG hierzu]Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)Zuständiges Ministerium:BMJ (20. WP)[alle SG hierzu] Bauwesen und Bauwirtschaft[alle SG hierzu] Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter Inhalte beruhen auf Angaben der IV -Infos 13959(Vorgang)[alle SG hierzu]Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)Zuständiges Ministerium:BMJ (20. WP)[alle SG hierzu] BMJ (20. WP)[alle SG hierzu] --- Source: https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/stellungnahmengutachtensuche/SG2604200034/329930 sdDatePublished: 2026-04-30T00:58:00Z Topics: construction and property, law, government policy, architecture, lobbying Locations: Germany