mafianeindanke e.V. fordert Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz in Deutschland; EU-rechtskonforme Blaupause aus Italien 2011

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0024089 29.04.2026 16:54:30

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    R007971/RV0024089 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 29.04.2026 um 16:54 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Stärkung der administrativen Abschöpfung illegal generierter Gelder Aktuell seit 29.04.2026 16:54:30 Angegeben von: am 29.04.2026

mafianeindanke e.V. (R007971) Beschreibung: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Es gibt zwar bereits Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung wie die selbständige Einziehung von Vermögenswerten bei Geldwäsche (§ 76a Abs. 4 StGB). Jedoch sind große Erfolge mit diesem Instrument ausgeblieben. Die Hürden für eine Einziehung nach Strafrecht sind zu hoch, eine Umsetzung im Verwaltungsrecht und eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind effizienter. Deshalb fordern wir ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz, das einen effektiven Rahmen für eine administrative Einziehung schafft. Der BMF-Referentenentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ZFG geht in die richtige Richtung, bedarf aber im Detail der Nachjustierung. EU-rechtskonforme Blaupausen für die deutsche Gesetzgebung gibt es im italienischen “codice antimafia” von 2011. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )

BT-Drs. 20/9648 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)

Zuständiges Ministerium:

BMF [alle RV hierzu] Bundestags-Drucksachennummer: ( )

BT-Drs. 21/3248 Vorgang [alle RV hierzu] Finanzkriminalität bekämpfen - Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern

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Betroffene Interessenbereiche (2)

Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]

Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (3)

StGB [alle RV hierzu]

VwVfG [alle RV hierzu]

GwG 2017 [alle RV hierzu]