Bundesarchitektenkammer e. V. fordert Nichteinführung von §246e BauGB in Deutschland; Bodenpolitik stärker betont
Lobbyregister-Stellungnahme SG2509120004 von “Bundesarchitektenkammer e. V.”
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Zu Regelungsvorhaben:Nichteinführung eines neuen § 246e BauGB. BauGB so ändern, dass es zukunftsfest ist und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik stärkt
Das BauGB soll den Zielen der Leipzig-Charta folgen und eine gerechte, blau-grüne und produktive Stadtentwicklung mit Leitsätzen für eine integrative und transformative Flächenplanung ermöglichen. Die BauGB-Novelle muss klare Steuerungs-möglichkeiten für kommunales Handeln bieten. Vor allem müssen die Instrumente einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik gestärkt werden. Der Umgang mit veralteten Bebauungsplänen muss erleichtert werden. Die Einführung des § 246e BauGB ist zu verhindern
Bereitgestellt von:Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429)am 12.09.2025
Versendet am 10.06.2025 an:BundesregierungBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)[alle SG dorthin]
BundesregierungBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)[alle SG dorthin]
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)[alle SG dorthin]
1084(Vorgang)[alle SG hierzu]Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur WohnraumsicherungZuständiges Ministerium:BMWSB[alle SG hierzu]
Bauwesen und Bauwirtschaft[alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV -Infos
1084(Vorgang)[alle SG hierzu]Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur WohnraumsicherungZuständiges Ministerium:BMWSB[alle SG hierzu]