Medienboard Berlin-Brandenburg fördert Filmfestivals in Berlin-Brandenburg; Auszahlung in zwei Raten (90%/10%)
Merkblatt Festivalpräsentationen
Merkblatt FÖRDERUNG VON FILMFESTIVALS in Ergänzung der Förderrichtlinie (zu finden unter www.medienboard.de) © Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH Seite 1 von 3
Das Medienboard (MBB) unterstützt Filmfestivals, die in Berlin und Brandenburg stattfinden.
Allgemeine Grundsätze 1. Filmfestivals sind am Standort Berlin-Brandenburg durchgeführte, publikumswirksame, zyklische Veranstaltungen, die an mindestens drei Tagen hintereinander stattfinden und über eine künstlerisch-kuratorische Gestaltung und ein programmatisches Profil verfügen. Die Veranstaltung muss dazu ein Rahmenprogramm (u.a. Publikumsgespräche, Diskussionen, Preisverleihungen) haben. 2. Die Förderung erfolgt als zweckgebundener Zuschuss und darf vom Veranstalter ausschließlich zur Finanzierung der Veranstaltung verwendet werden. 3. Mit dem Projekt darf nicht vor Förderentscheidung begonnen werden. Vorab anfallende Kosten werden nicht anerkannt. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann MBB einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmen. Damit ist jedoch kein Anspruch auf Förderung verbunden, vielmehr liegt das finanzielle Risiko, dass dem Förderantrag ganz oder teilweise nicht entsprochen wird, allein bei den Antragstellenden. 4. MBB entscheidet nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen zeitnah über eine Förderung der Maßnahme. 5. Die Abwicklung der Förderung erfolgt nach der Förderzusage des MBB durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). 6. Es müssen mindestens die vom MBB gewährten Fördermittel in Berlin/Brandenburg verwendet werden (Regionaleffekt). 7. Bei den geförderten Festivals sowie bei allen Materialien der Präsentation ist in geeigneter Form und in branchenüblicher Weise durch Verwendung der Wort-Bild-Marke auf die Förderung des MBB hinzuweisen. Das Logo ist im Internet unter www.medienboard.de abrufbar. 8. Über geplante PR-Aktivitäten, insbesondere Pressekonferenzen und -termine, ist MBB im Voraus zu unterrichten.
Antragstellung
- Antragsberechtigt sind Veranstalter, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin oder Brandenburg haben. Kinobetreiber sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt.
- Vor der Antragstellung ist ein Antragsgespräch erforderlich. Antragsgespräche sind i.d.R. jeweils im Dezember des Vorjahres für das Folgejahr zu führen. Erst nach dem Antragsgespräch wird der Zugang zum Online- Antragsportal freigeschaltet. Der Antrag ist spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.
Merkblatt FÖRDERUNG VON FILMFESTIVALS in Ergänzung der Förderrichtlinie (zu finden unter www.medienboard.de) © Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH Seite 2 von 3
- Der Antrag ist fristgerecht und digital im Antragsportal zu stellen. Die für die Antragstellung notwendigen Dokumente sind im Portal benannt und hochzuladen. Unvollständige Anträge, die trotz Aufforderung nicht ergänzt werden, können nicht berücksichtigt werden.
- Der Antrag soll insbesondere folgende Unterlagen enthalten: • Detaillierte Beschreibung der Maßnahme (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung, Standortrelevanz, Wettbewerbs-/Konkurrenzanalyse, Marketing- /Kommunikationskonzept) • Detaillierte Kalkulation mit ausgewiesenem Regionaleffekt Berlin-Brandenburg (MBB- Effekt) • Finanzierungsplan, Finanzierungsstatus, Finanzierungsnachweise • Angaben zum Team / Stabliste • Firmenprofil • Kopie des Handelsregisterausdrucks mit Gesellschafterliste bzw. GbR-Vertrag oder Gewerbeanmeldung sowie wirtschaftliche Unterlagen zum Unternehmen (aktueller Jahresabschluss inklusive G+V, aktuelle BWA bzw. Einnahme-/ Überschuss-Rechnung oder Steuerbescheid)
Finanzierung
- Fördermittel des MBB können mit anderen Finanzierungsmitteln einschließlich denen anderer Förderinstitutionen kumuliert werden.
- Antragsteller/in muss einen angemessenen Eigenanteil, in der Regel mindestens 20 %, tragen.
Kalkulation 1. Für die Berechnung der Fördermittel und der förderfähigen Kosten werden die Beträge vor Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen (Netto-Prinzip). 2. Es muss eine ILB-Bearbeitungsgebühr von 1 % der beantragten Fördersumme kalkuliert werden. Bei Zuschüssen bis 50.000 € ist eine Mindestgebühr von 500 € zzgl. MwSt. zu kalkulieren. Die Gebühr ist Teil der förderfähigen Herstellungskosten und des Regionaleffekts. 3. Es können Handlungskosten von bis zu 3,5% der kalkulierten Gesamtkosten veranschlagt werden.
Merkblatt FÖRDERUNG VON FILMFESTIVALS in Ergänzung der Förderrichtlinie (zu finden unter www.medienboard.de) © Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH Seite 3 von 3
Auszahlung
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Ratenzahlung in Höhe von 90 % erfolgt bei Vertragsunterzeichnung, die zweite in Höhe von 10 % der Fördersumme nach Prüfung des Schlussberichts und Bestätigung, dass • die Gesamtkosten nicht unterschritten wurden, • der Regionaleffekt nicht unterschritten wurde • und keine Überfinanzierung vorliegt.
- Die Einzelheiten regelt der Fördervertrag.
Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Festivalende bei der ILB einzureichen.
Stand: 01.05.2026