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title: "Medienboard Berlin-Brandenburg fördert Filmfestivals in Berlin-Brandenburg; Auszahlung in zwei Raten (90%/10%)"
sdDatePublished: "2026-04-30T19:01:00Z"
source: "https://www.medienboard.de/fileadmin/user_upload/pdf/Richtlinien-Merkblaetter/2026_05_01_Merkblatt_FOERDERUNG_VON_FILMFESTIVALS.pdf"
topics:
  - name: "arts and entertainment"
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  - name: "film industry"
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locations:
  - "Berlin"
  - "Brandenburg"
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Medienboard Berlin-Brandenburg fördert Filmfestivals in Berlin-Brandenburg; Auszahlung in zwei Raten (90%/10%)

Merkblatt Festivalpräsentationen

Merkblatt FÖRDERUNG VON FILMFESTIVALS
in Ergänzung der Förderrichtlinie (zu finden unter www.medienboard.de)
© Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
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Das Medienboard (MBB) unterstützt Filmfestivals, die in Berlin und Brandenburg stattfinden.

Allgemeine Grundsätze
1.
Filmfestivals sind am Standort Berlin-Brandenburg durchgeführte, publikumswirksame,
zyklische Veranstaltungen, die an mindestens drei Tagen hintereinander stattfinden und über
eine künstlerisch-kuratorische Gestaltung und ein programmatisches Profil verfügen. Die
Veranstaltung muss dazu ein Rahmenprogramm (u.a. Publikumsgespräche, Diskussionen,
Preisverleihungen) haben.
2.
Die Förderung erfolgt als zweckgebundener Zuschuss und darf vom Veranstalter
ausschließlich zur Finanzierung der Veranstaltung verwendet werden.
3.
Mit dem Projekt darf nicht vor Förderentscheidung begonnen werden. Vorab anfallende
Kosten werden nicht anerkannt. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann MBB
einem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zustimmen. Damit ist jedoch kein Anspruch
auf Förderung verbunden, vielmehr liegt das finanzielle Risiko, dass dem Förderantrag ganz
oder teilweise nicht entsprochen wird, allein bei den Antragstellenden.
4.
MBB entscheidet nach Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen zeitnah über eine
Förderung der Maßnahme.
5.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt nach der Förderzusage des MBB durch die
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
6.
Es müssen mindestens die vom MBB gewährten Fördermittel in Berlin/Brandenburg
verwendet werden (Regionaleffekt).
7.
Bei den geförderten Festivals sowie bei allen Materialien der Präsentation ist in geeigneter
Form und in branchenüblicher Weise durch Verwendung der Wort-Bild-Marke auf die
Förderung des MBB hinzuweisen. Das Logo ist im Internet unter www.medienboard.de
abrufbar.
8.
Über geplante PR-Aktivitäten, insbesondere Pressekonferenzen und -termine, ist MBB im
Voraus zu unterrichten.

Antragstellung
1. Antragsberechtigt sind Veranstalter, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin
oder Brandenburg haben. Kinobetreiber sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt.
2. Vor der Antragstellung ist ein Antragsgespräch erforderlich. Antragsgespräche sind i.d.R.
jeweils im Dezember des Vorjahres für das Folgejahr zu führen. Erst nach dem
Antragsgespräch wird der Zugang zum Online- Antragsportal freigeschaltet. Der Antrag ist
spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.

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in Ergänzung der Förderrichtlinie (zu finden unter www.medienboard.de)
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3. Der Antrag ist fristgerecht und digital im Antragsportal zu stellen. Die für die Antragstellung
notwendigen Dokumente sind im Portal benannt und hochzuladen. Unvollständige Anträge,
die trotz Aufforderung nicht ergänzt werden, können nicht berücksichtigt werden.
4. Der Antrag soll insbesondere folgende Unterlagen enthalten:
• Detaillierte
Beschreibung
der
Maßnahme
(Ziele,
Zielgruppe,
Umsetzung,
Standortrelevanz,
Wettbewerbs-/Konkurrenzanalyse,
Marketing-
/Kommunikationskonzept)
• Detaillierte Kalkulation mit ausgewiesenem Regionaleffekt Berlin-Brandenburg (MBB-
Effekt)
• Finanzierungsplan, Finanzierungsstatus, Finanzierungsnachweise
• Angaben zum Team / Stabliste
• Firmenprofil
• Kopie des Handelsregisterausdrucks mit Gesellschafterliste bzw. GbR-Vertrag oder
Gewerbeanmeldung sowie wirtschaftliche Unterlagen zum Unternehmen (aktueller
Jahresabschluss inklusive G+V, aktuelle BWA bzw. Einnahme-/ Überschuss-Rechnung
oder Steuerbescheid)

Finanzierung
1. Fördermittel des MBB können mit anderen Finanzierungsmitteln einschließlich denen
anderer Förderinstitutionen kumuliert werden.
2. Antragsteller/in muss einen angemessenen Eigenanteil, in der Regel mindestens 20 %,
tragen.

Kalkulation
1.
Für die Berechnung der Fördermittel und der förderfähigen Kosten werden die Beträge vor
Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen (Netto-Prinzip).
2.
Es muss eine ILB-Bearbeitungsgebühr von 1 % der beantragten Fördersumme kalkuliert
werden. Bei Zuschüssen bis 50.000 € ist eine Mindestgebühr von 500 € zzgl. MwSt. zu
kalkulieren. Die Gebühr ist Teil der förderfähigen Herstellungskosten und des
Regionaleffekts.
3.
Es können Handlungskosten von bis zu 3,5% der kalkulierten Gesamtkosten veranschlagt
werden.

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Auszahlung
1. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird in der Regel in zwei Raten ausgezahlt. Die erste
Ratenzahlung in Höhe von 90 % erfolgt bei Vertragsunterzeichnung, die zweite in Höhe von
10 % der Fördersumme nach Prüfung des Schlussberichts und Bestätigung, dass
• die Gesamtkosten nicht unterschritten wurden,
• der Regionaleffekt nicht unterschritten wurde
• und keine Überfinanzierung vorliegt.
2. Die Einzelheiten regelt der Fördervertrag.

Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Festivalende bei der ILB einzureichen.

Stand: 01.05.2026