Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Meppen; Offentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsplan Klein Stavern in Stavern; Anhörung 27.05.2026 in Gaststatte Gerdes, Stavern
S25C-0i26042914440
Amt fiir regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Geschaftsstelle Meppen
Vereinfachte Flurbereinigung Klein Stavern Meppen, 27.04.2026 Landkreis Emsland Pohimann/Hinrichs
611-2701-011.0-03.0 Flurbereinigungsplan-Vorlage
Offentliche Bekanntmachung
- Ladung -
In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Klein Stavern, Landkreis Emstand werden hiermit die Beteiligten gem. § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der z. Zt. gilltigen Fassung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhérung geladen.
Die Bekanntgabe und AnhGrung findet statt am
Mittwoch, den 27.05.2026 um 18:30 Uhr, in der Gaststatte Gerdes, Schiitzenstr. 5, 49777 Stavern.
In diesem Termin werden die wesentlichen Teile des Flurbereinigungsplanes erlautert. Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammen.
Jeder vom Fiurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Klein Stavern betroffene Beteiligte erhalt gem. § 59 Abs. 3 FlurbG mit dieser Ladung als Nachweis tiber Anspruch und Abfindung folgende Ausztige aus dem Flurbereinigungsplan:
Nachweis des Alten Bestandes - Teilnehmer
Nachweis des Alten Bestandes - Flurstiicksnachweis - Alter Bestand
Nachweis des Alten Bestandes - Abfindungsanspruch
Nachweis des Alten Bestandes - Rechte, Lasten und Beschrankungen
Nachweis des Neuen Bestandes - Neue Flurstiicksdaten, Wertermittlungsdaten
Bilanzierung Zuteilung
Nachweis des Neuen Bestandes - Rechte, Lasten und Beschrankungen
Nachweis des Neuen Bestandes - Ausgleiche und Entschadigungen
Besitzstandskarte - Neuer Bestand -
Hinweis: Nachweis ist nur dann beigefiigt, wenn bei einem Beteiligten entspre- chende Eintragungen im Grundbuch vorhanden bzw. erforderlich waren. Ein Merkblatt zu den Nachweisen ist den Unterlagen beigefiigt.
Diese Ausziige weisen die alten und neuen Grundstiicke nach Flache und Wert sowie das Verhdltnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm eingebrachten Grundbesitz nach. Soll- ten einem Beteiligten bis zum Termin die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen, erhalt er auf Anforderung entsprechende Ersatzunterlagen (Tel.-Nr. 05931 18827-443).
Im Anhérungstermin besteht fur die Beteiligten keine Anwesenheitspflicht. Es wird jedoch ausdriicklich darauf hingewiesen, dass Widerspriiche gegen den Flurbereinigungsplan ge- maB § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhérungstermin am 27.05.2026 vorgebracht werden kénnen. Es sollte nach Méglichkeit eine schriftliche Begrin- dung vorgelegt werden.
Soweit es sich bei den Grundstiicken um gemeinschafiliches Eigentum handelt, hat der Empfanger der Ausziige die Ubrigen Miteigentiimer Uber den Inhalt zu informieren. Beteiligte konnen sich durch einen Bevollmachtigten vertreten lassen. Der Bevollmachtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbe- hérde auf Anforderung zu Ubergeben. Ein entsprechender Vordruck ist den Unterlagen bei- gefigt.
GemaB §§ 114 und 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von den Beteiligten, die nicht zu dem Anhérungstermin am 27.05.2026 erscheinen und nicht bis zum Schluss des Termins eine Erklarung abgegeben haben, angenommen wird, dass sie mit den Ergebnissen und dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden sind.
Zur Erlauterung der den Beteiligten Gbersandten Ausziige und flr die nachtraglichen Wert- ermittlungsergebnisse findet vorweg ein Auskunftstermin am
Dienstag, den 19.05.2026 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Stavern, Sdgeler Str. 2a, 49777 Stavern
statt.
Bei diesen Auskunftsterminen kann kein Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan ein- gelegt werden.
Gleichzeitig mit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes erfolgt die Feststel- lung der Ergebnisse der Wertermittlung fiir die durch den Anderungsbeschluss vom 25.06.2024 nachtraglich zum Flurbereinigungsverfahren gezogenen Flurstiicke.
Rechtsbehelfsbelehrung: ‘ Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch bei dem Amt fur regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26112 Oldenburg oder bei dem Amt fiir regionale Landesent- wicklung Weser-Ems, Geschaftsstelle Meppen, Hasebrinkstr. 8, 49716 Meppen, erhoben
werden.
Hinweis:
Diese Ladung wird nach § 27 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zudem im Internet unter folgender Adresse unter dem Pfad ,Offentliche Bekanntmachung" 6ffentlich bekannt ge-
macht: www. flurb-we.niedersachsen.de
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Beriicksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679
(DSGVO): In diesem Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c
und e DSGVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nahere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zustandigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person kénnen Sie auf der Internet- seite https://www.arl-we.niedersachsen.de/ abrufen. Alternativ sind die Informationen Uber ein Merkblatt beim Amt fur regionale Landesentwicklung, Geschaftsstelle Meppen, Hase-
brinkstr. 8, 49716 Meppen, erhaltlich.
A ADESEN,,« im-Auftrage oems “75 \ Ye S
) Ou ohimal “ raat 2 Sy Y % Qe we
#” nun > Nae
Gebietskarte Mafstab 1:30.000
Vereinfachte Flurbereinigung
Klein Stavern
Landkreis Emsland ArL / Verf.Nr.: 07 / 2673
Trager des Vorhabens:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung
Klein Stavern
Gréfpe des Gebietes: 571,5839 ha
nach Flurbereinigungsbeschluss und Anordnung Nr. 1,2,3,4 und 5
Zeichenerklarung: Cc Flurbereinigunggebietsgrenze
Amt fiir regionale Landesentwicklung Weser-Ems Geschaftsstelle Meppen
Quelle:Auszug aus den Geobasisdaten der
© wast LGLN
Landesamt fiir Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen|
Seite 27 von 27