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Nordhorner Politik berät Fahrplan - Stadtverwaltung soll Nachtragshaushalt aufstellen. In Nordhorn soll die Grundsteuer nachträglich gesenkt werden. Das hat der Verwaltungsausschuss der Stadt am 29. April 2026 vorgeschlagen. Für die Aufstellung des dazu notwendigen Nachtragshaushalts wurde ein entsprechender Fahrplan abgestimmt. Das Thema „Grundsteuersenkung“ stand auf Antrag der Gruppe CDU FDP auf der Tagesordnung der Sitzung des Verwaltungsausschusses, der alle Ratsbeschlüsse vorbereitet. Der Ausschuss schlägt dem Rat zwei Dinge vor: Zum einen soll die im Haushalt 2026 berücksichtigte Grundsteuererhöhung zurückgenommen werden. Zum anderen soll der Rat möglichst bald eine Sondersitzung zu dem Thema abhalten. Darin soll die Verwaltung beauftragt werden, einen entsprechenden Nachtragshaushalt aufzustellen. Die Sondersitzung wurde bereits für den 19. Mai 2026 terminiert. Wenn der Rat diesen Fahrplan bestätigt, sollen der Nachtragshaushalt und die Grundsteuersenkung noch vor den Sommerferien final beschlossen werden. Nach einem Beschluss folgen noch obligatorische Pflichten. So muss der Nachtragshaushalt bei der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Die Haushaltssatzung muss außerdem im Rahmen der notwendigen Bekanntmachungspflichten öffentlich ausgelegt werden. Angestrebt wird daher eine Verrechnung der Grundsteuern im Rahmen der Zahlungsläufe im vierten Quartal 2026. Die Bürger*innen müssen somit nicht selbst tätig werden. Die Verrechnung mit den bereits gezahlten Grundsteuern für das Jahr 2026 erfolgt automatisch. 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