Stadt Plauen erlässt Glasflaschenverbot in der Plauener Innenstadt; Gilt 8. bis 10. Mai, 18 bis 2 Uhr
Glasflaschenverbot für mehr Sicherheit zum Plauener Frühling / Stadt Plauen
Glasflaschenverbot für mehr Sicherheit zum Plauener Frühling Auch in diesem Frühling verwandelt sich die Innenstadt Plauens für drei Tage in eine Festmeile: Vom 8. bis 10. Mai lädt der 29. Plauener Frühling, der von der Initiative Plauen organisiert wird, mit Musik, Märkten und Mitmachaktionen zum Feiern ein.Das ausführliche Programm gibt es unter www.plauen.de
fruehling Um die Sicherheit am Festwochenende des Plauener Frühlings zu erhöhen, hat die Stadt wieder eine Allgemeinverfügung erlassen - diese verbietet auf bestimmten Straßen und Plätzen zu bestimmten Zeiten das Mitführen und den Verkauf von Glasflaschen. Seit 2018 erlässt die Stadt Plauen zu den Festen Plauener Frühling, Plauener Herbst, zum Plauener Spitzenfest sowie zu weiteren Großveranstaltungen in der Innenstadt die Allgemeinverfügung mit Glasverbot. »Dies dient der Verhinderung von Glasbruch, womit das Verletzungsrisiko für Teilnehmer und Einsatzkräfte verringert wird. Von dem Verbot ausgenommen sind Getränkelieferanten und Anwohner, die Glasflaschen offensichtlich und ausschließlich für zu Hause erworben haben. Zudem gilt dieses Verbot nicht für den Ausschank von Getränken in Gaststätten und deren Außengastronomie«, so Martin Gabriel, Fachgebietsleiter Polizeibehörde. Für den Zeitraum Freitag (8. Mai), in der Zeit von 18 bis Samstag 2 Uhr und Samstag (9. Mai) ebenfalls von 18 bis Sonntag (10. Mai) 2 Uhr gilt das Glasverbot. Der Bereich des Verbots erstreckt sich unter anderem über den Altmarkt, die Marktstraße, die Straßberger Straße, den Lutherpark, den Unteren Graben, die Klosterstraße sowie den Postplatz. Der komplette Bereich ist in der Amtlichen Veröffentlichung unter www.plauen.de